Neue Energieausweise ab Mai 2026: Was die Skala A bis G ändert
Die EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) muss bis Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Damit kommt eine komplett neue Energieausweis-Systematik nach Deutschland: Die bisherige Skala von A+ bis H wird durch eine harmonisierte EU-Skala A bis G ersetzt.
Was ändert sich?
Die neue Klassifizierung orientiert sich am europäischen Standard:
- Klasse A — ausschließlich für Nullemissionsgebäude reserviert
- Klasse G — umfasst die energetisch schlechtesten 15 % des Gebäudebestands
- Klassen B bis F — stufen den restlichen Bestand nach EU-einheitlichen Kriterien ein
Das bedeutet: Viele Gebäude, die bisher in der deutschen Skala eine akzeptable Einstufung hatten, könnten in der neuen Systematik schlechter abschneiden. Die Vergleichbarkeit innerhalb der EU verbessert sich, aber für den deutschen Markt entsteht Erklärungsbedarf.
Neue Pflichten für Eigentümer
Mit der EPBD-Umsetzung kommen erweiterte Pflichten:
- Mietvertragsverlängerungen — künftig muss ein gültiger Energieausweis vorliegen (nicht nur bei Neuvermietung)
- Größere Renovierungen — nach umfassender Sanierung ist ein neuer Ausweis Pflicht
- Bußgelder — bei Verstößen drohen bis zu 10.000 Euro
Übergangsregelung
Bestehende Energieausweise nach der alten Skala bleiben 10 Jahre gültig. Erst bei Neuausstellung ab Mai 2026 gilt die neue A-bis-G-Klassifizierung. Ein sofortiger Handlungsbedarf für alle Eigentümer besteht also nicht — aber wer verkaufen oder vermieten will, sollte sich auf die neue Systematik einstellen.
Was das für Sanierungsentscheidungen bedeutet
Die neue Skala macht den energetischen Zustand eines Gebäudes transparenter und EU-weit vergleichbar. Für Eigentümer wird klarer, wo ihr Gebäude im Vergleich steht — und welche Sanierungsmaßnahmen die Einstufung verbessern würden.
Besonders relevant: Die schlechteste Klasse G umfasst nur die unteren 15 % des Bestands. Wer dort landet, hat nicht nur hohe Energiekosten, sondern auch bei Verkauf oder Vermietung einen messbaren Nachteil — der sogenannte „Brown Discount" bei Immobilienbewertungen wird durch die neue, einheitliche Skala noch sichtbarer.
Was Energieberater jetzt tun sollten
- Neue Systematik verinnerlichen — die Klassen unterscheiden sich fundamental von der bisherigen deutschen Skala
- Kundenmaterialien vorbereiten — viele Eigentümer werden fragen, in welche Klasse ihr Gebäude jetzt fällt
- Beratungsangebot erweitern — die EPBD-Umstellung erzeugt automatisch Nachfrage nach Energieausweisen und Sanierungsberatung
Für die Erstellung der neuen Energieausweise bietet DÄMMWERK Modul M7 (GEG/DIN V 18599) die normkonforme Bilanzierung nach DIN V 18599 — die Grundlage für die neue Klassifizierung. Ergänzend ermöglicht das vereinfachte GEG-Modellgebäudeverfahren (Modul E11) eine schnelle Ersteinschätzung.
Nächster Schritt
Saniernavigator zeigt Ihnen, wie sich Sanierungsmaßnahmen auf die neue Energieeffizienzklasse Ihres Gebäudes auswirken.
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