Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG): Was auf Eigentümer zukommt
Die Bundesregierung arbeitet am Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) — dem Nachfolger des bisherigen GEG (Gebäudeenergiegesetz). Der Kabinettsbeschluss wurde auf Mitte April 2026 verschoben, das Inkrafttreten ist weiterhin zum 1. Juli 2026 geplant. Parallel läuft die Frist für die kommunale Wärmeplanung in Großstädten ab.
Was wir bisher wissen
Das GMG soll das bestehende GEG ablösen und die Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht umsetzen. Konkrete Details stehen noch aus, aber die Richtung ist klar:
- Strengere energetische Mindeststandards für Bestandsgebäude
- Renovierungspflichten für die energetisch schlechtesten Gebäude (voraussichtlich Klasse G nach neuer EU-Skala)
- Verknüpfung mit dem Renovierungspass: Sanierungsfahrplan wird zur Voraussetzung für Fördermittel
- Anpassung der Austauschpflichten für alte Heizungen an die kommunale Wärmeplanung
Warum sich Abwarten nicht lohnt
Die Verschiebung des Kabinettsbeschlusses verunsichert viele Eigentümer. Aber die wirtschaftliche Rechnung bleibt eindeutig:
- Die Förderkonditionen sind aktuell historisch gut — die BEG-Budgets sinken bereits
- CO₂-Kosten für Gas und Öl steigen planmäßig weiter
- Strompreise sinken durch das Strompreispaket und niedrigere Netzentgelte
- Wer jetzt saniert, erfüllt künftige GMG-Anforderungen bereits — ohne Zeitdruck
Kommunale Wärmeplanung: Frist am 30. Juni
Parallel zum GMG läuft eine weitere wichtige Frist: Bis zum 30. Juni 2026 müssen alle Großstädte mit über 100.000 Einwohnern ihre kommunale Wärmeplanung vorlegen. Diese Pläne bestimmen, welche Stadtteile künftig mit Wärmenetzen, Wärmepumpen oder anderen Lösungen versorgt werden.
Für Eigentümer ist die Wärmeplanung entscheidend: Sie zeigt, ob in Ihrem Gebiet ein Wärmenetzanschluss geplant ist oder ob eine individuelle Lösung (Wärmepumpe, Pellets) der richtige Weg ist.
Was Sie jetzt tun sollten
- Sanierungsfahrplan erstellen lassen: Der iSFP wird unter dem GMG voraussichtlich noch wichtiger. Wer ihn jetzt erstellt, ist vorbereitet.
- Kommunale Wärmeplanung beobachten: Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde, welche Wärmeversorgung für Ihr Gebiet geplant ist.
- Förderung jetzt nutzen: Die aktuellen Konditionen sind gesichert — was das GMG bringt, ist noch offen.
Nächster Schritt
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