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EnergieausweisEPBDEU-RichtlinieSanierungsfahrplan2026· 2 Min. Lesezeit

Neue Energieausweise ab Mai 2026: EU-Skala A bis G ersetzt bisherige Klassifizierung

Ab dem 29. Mai 2026 gelten in Deutschland neue Regeln für Energieausweise. Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD-Novelle) ersetzt die bisherige nationale Skala A+ bis H durch eine einheitliche europäische Klassifizierung von A bis G. Für Eigentümer, Vermieter und Energieberater bedeutet das: Millionen bestehender Ausweise müssen in den kommenden Jahren umgestellt werden.

Was ändert sich konkret?

Die vier wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Neue Skala A–G: Klasse A steht künftig für Nullemissionsgebäude, Klasse G für die energetisch schlechtesten Gebäude. Die bisherigen Klassen A+ bis H entfallen.
  • Erweiterte Pflichten: Energieausweise werden künftig auch bei Mietvertragsverlängerungen und bei größeren Sanierungen (mehr als 25 % der Gebäudehüllfläche) erforderlich.
  • Kopplung an Förderung: KfW- und BAFA-Fördermittel sollen voraussichtlich nur noch mit gültigem Energieausweis und Renovierungspass beantragt werden können.
  • Höhere Bußgelder: Bei fehlendem oder veraltetem Energieausweis drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €.

Was passiert mit bestehenden Energieausweisen?

Bestehende Energieausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum (10 Jahre nach Ausstellung). Es besteht also kein sofortiger Handlungsdruck — aber wer in den nächsten Jahren verkaufen, vermieten oder sanieren will, braucht den neuen Ausweis.

Warum der Renovierungspass wichtig wird

Die Kopplung von Energieausweis und Renovierungspass stärkt die Rolle des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Wer eine Förderung beantragen will, wird künftig beides vorlegen müssen. Für Eigentümer bedeutet das: Eine professionelle Energieberatung wird noch wertvoller, weil sie beide Dokumente aus einer Hand liefert.

Was Eigentümer jetzt tun sollten

  1. Bestehenden Energieausweis prüfen: Wann wurde er ausgestellt? Wann läuft er ab?
  2. Sanierungsfahrplan erstellen lassen: Der iSFP ist die Grundlage für den künftigen Renovierungspass — und bringt schon heute den iSFP-Bonus bei Einzelmaßnahmen.
  3. Förderung sichern: Solange die aktuellen BEG-Budgets bestehen, lohnt sich frühes Handeln.

Nächster Schritt

Saniernavigator hilft Ihnen, Energieausweis und Sanierungsfahrplan zu koordinieren — damit Sie keine Fristen verpassen und das Maximum an Förderung mitnehmen.

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Quellen