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Solarpflicht Schleswig-Holstein greift jetzt — NRW weitet Pflicht auf Dachsanierungen aus
Seit dem 29. März 2026 gilt in Schleswig-Holstein die Photovoltaikpflicht für neue Wohngebäude — nach Ablauf der einjährigen Übergangsfrist des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG), das am 29. März 2025 in Kraft trat. Gleichzeitig hat Nordrhein-Westfalen die bestehende Solarpflicht auf Dachsanierungen ausgeweitet. Zwei Bundesländer, zwei unterschiedliche Ansätze — aber die gleiche Richtung: Solarenergie wird zur Pflicht.
Was heute in Schleswig-Holstein gilt
Alle neuen Wohngebäude in Schleswig-Holstein müssen mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden. Die wichtigsten Eckpunkte:
- Geltungsbereich: Neue Wohngebäude (Bauanträge bzw. Baubeginn ab 29.03.2026)
- Mindestgröße: PV-Anlage muss mindestens 50 % der geeigneten Dachfläche nutzen
- Alternativen: Solarthermie kann anteilig angerechnet werden
- Ausnahmen: Verschattete Dächer, wirtschaftliche Unzumutbarkeit (Nachweis erforderlich)
Was Bauherren in SH jetzt beachten müssen
Wer in Schleswig-Holstein einen Neubau plant, sollte die PV-Anlage von Anfang an in die Planung integrieren. Das spart Kosten gegenüber einer nachträglichen Installation und ermöglicht eine optimale Ausrichtung und Dimensionierung.
NRW: Dachsanierungen jetzt auch betroffen
Nordrhein-Westfalen hatte die Solarpflicht bislang auf Neubauten beschränkt. Jetzt wurde der Geltungsbereich ausgeweitet:
- Neu: Bei vollständigen Dachsanierungen (Neueindeckung > 50 % der Dachfläche) muss PV installiert werden
- Bestehend: Neubauten und große Parkplätze bleiben weiterhin erfasst
- Frist: Die Pflicht greift für Sanierungen, deren Baugenehmigung oder Bauanzeige nach dem Stichtag eingereicht wird
Was das für Eigentümer in NRW bedeutet
Wer eine Dachsanierung plant — zum Beispiel im Rahmen einer energetischen Modernisierung mit Dämmung —, muss künftig PV mitdenken. Das ist aber kein Nachteil: Eine Dachsanierung ist der ideale Zeitpunkt für PV, weil das Gerüst bereits steht und die Dachhaut ohnehin geöffnet wird.
Welche Bundesländer folgen?
Der Flickenteppich an Landesregelungen wächst weiter. Aktueller Stand der Solarpflicht in Deutschland:
| Bundesland | Neubau | Bestandssanierung | Seit |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Ja | Ja (Dachsanierung) | 2022/2023 |
| Bayern | Ja (Gewerbe) | Nein | 2023 |
| Berlin | Ja | Ja (Dachsanierung) | 2023 |
| Hamburg | Ja | Ja (Dachsanierung) | 2023 |
| Niedersachsen | Ja | Nein | 2025 |
| NRW | Ja | Ja (neu!) | 2024/2026 |
| Schleswig-Holstein | Ja (ab 29.03.2026) | Nein | 2025/2026 |
Weitere Bundesländer prüfen eigene Regelungen. Langfristig wird eine bundesweite Solarpflicht im Rahmen des GMG erwartet.
PV und Sanierung zusammendenken
Die Solarpflicht ist ein weiterer Grund, Sanierungsmaßnahmen ganzheitlich zu planen. Wer ohnehin Dach, Heizung oder Fassade anfasst, sollte Photovoltaik von Anfang an miteinbeziehen:
- Eigenverbrauch maximieren: Wärmepumpe + PV senkt die Betriebskosten erheblich
- Förderung kombinieren: BEG-Förderung für Gebäudehülle + EEG-Vergütung für Solarstrom
- Wirtschaftlichkeit: PV-Anlagen amortisieren sich aktuell in 8–12 Jahren — bei steigenden Strompreisen schneller
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Quellen
Fachliche Prüfung
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