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BEG-Förderung 2026: Was Energieberater wissen müssen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt auch 2026 das wichtigste Förderinstrument für die energetische Gebäudesanierung. Allerdings haben sich zum Jahreswechsel einige Konditionen und Anforderungen geändert.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM)

  • Gebäudehülle: Fördersatz weiterhin 15 %, mit iSFP-Bonus auf 20 %
  • Anlagentechnik: Differenzierte Fördersätze je nach Technologie
  • Heizungsförderung: Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus bleiben bestehen
  • Fachplanung und Baubegleitung: Bis zu 50 % der Kosten förderfähig

BEG Wohngebäude (BEG WG)

  • Systemische Sanierung zum Effizienzhaus weiterhin möglich
  • Anpassungen bei den Tilgungszuschüssen für einzelne Effizienzhausstufen
  • Kombinierbarkeit mit kommunalen Förderprogrammen beachten

Praxistipps für die Beratung

1. iSFP-Bonus nutzen

Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten ist einer der stärksten Hebel in der Beratung. Voraussetzung: Ein aktueller individueller Sanierungsfahrplan liegt vor und die Maßnahme ist darin empfohlen.

2. Reihenfolge der Maßnahmen beachten

Die Reihenfolge der Sanierungsschritte beeinflusst nicht nur die Energieeinsparung, sondern auch die Förderfähigkeit. Ein gut strukturierter Fahrplan zeigt die optimale Abfolge.

3. Fristen im Blick behalten

Förderanträge müssen vor Maßnahmenbeginn gestellt werden. Dokumentieren Sie Beratungsgespräche und Angebotseinholungen sorgfältig.

Wie Saniernavigator hilft

Saniernavigator prüft automatisch die Förderfähigkeit jeder Maßnahme und berechnet die voraussichtliche Förderhöhe. Bei Änderungen am Sanierungskonzept wird der Fördercheck in Echtzeit aktualisiert — kein manuelles Nachrechnen mehr.

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