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Energieausweis

Pflicht beim Verkauf, bei der Neuvermietung und bei umfangreichen Sanierungen — und seit 2026 mit neuer EU-weiter A–G-Skala. Wir erklären, welcher Ausweis wann passt und worauf Eigentümer achten müssen.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis — was sagt mehr aus?

Der Verbrauchsausweis bildet das Heizverhalten der letzten 36 Monate ab — er sagt mehr über die Bewohner als über das Gebäude. Der Bedarfsausweis berechnet die theoretische Energiebedarfshöhe nach DIN V 18599 und ist deshalb für Sanierungsentscheidungen die deutlich bessere Grundlage. Wer kauft, sollte einen Bedarfsausweis sehen wollen.

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