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F-Gase-VO: R32-Verbot ab 01.01.2027 — warum Ihre Wärmepumpen-Empfehlungen jetzt auf R290 pivotieren müssen

Korrekturhinweis: Das Saniernavigator-Briefing vom 5. April 2026 nannte „ab 2028" als Stichtag für das R32-Neubau-Verbot in kleinen Wärmepumpen. Dieser Eintrag korrigiert das: Maßgeblich ist der 1. Januar 2027 — acht Monate ab 1. Mai 2026. Grundlage ist die im März 2024 in Kraft getretene F-Gase-VO (EU) 2024/573. Alle Empfehlungen in iSFP-Abschlussgesprächen dieser und der kommenden Wochen sollten deshalb sofort auf R290-kompatible Geräte umgestellt werden, wenn sie Installationen ab 2027 avisieren.

Was am 21. April 2026 faktisch gilt

Die F-Gase-VO (EU 2024/573) trat am 11. März 2024 in Kraft. Artikel 11 und die Annexe IV/V schreiben — für den Bereich, der Energieberatungen unmittelbar trifft — ab 1. Januar 2027 einen GWP-Grenzwert von 150 vor, und zwar für:

  • Split-Luft-Wasser-Wärmepumpen bis 12 kW Nennheizleistung,
  • Monoblock-Anlagen bis 50 kW.

Praktisch heißt das: Neugeräte mit R32 (GWP 675) dürfen ab Anfang 2027 in diesen Leistungsklassen nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden. Zulässig bleiben Kältemittel unterhalb des Grenzwertes — allen voran R290 (Propan, GWP 0,02), daneben R744 (CO₂, GWP 1) und R717 (Ammoniak, GWP 0). Die Reduktionslinie der VO zielt auf –70 % F-Gas-Emissionen bis 2030 vs. 2019.

Für den Bestand gilt: Wartung, Reparatur und der Nachkauf von R32-Kältemittel bleiben mit abgestuften Regeln bis in die 2030er Jahre möglich. Die harte Grenze betrifft die Neu-Inverkehrbringung — und damit genau die Geräte, die Sie Ihren Mandantinnen und Mandanten heute für eine Installation ab 2027 empfehlen.

Warum das Fenster zwischen Empfehlung und Verbot in der Praxis sehr eng ist

Die meisten iSFP-Prozesse, die wir im Q1 2026 eröffnet haben, münden frühestens im Herbst 2026 in eine Auftragserteilung und in Installationstermine im Jahr 2027. Zwischen dem heute dokumentierten Geräte-Vorschlag und dem Moment, in dem das Gerät tatsächlich am Haus hängt, liegen regelmäßig 8–12 Monate — und genau in dieses Fenster fällt das R32-Verbot.

Drei konkrete Stolperfallen, die sich daraus für die Beratung ergeben:

  1. Angebots-Verwertbarkeit. Ein Angebot, das im April 2026 eine R32-Split-WP mit 8 kW empfiehlt, wird bei Auftragserteilung im Februar 2027 für ein dann nicht mehr verkaufbares Gerät abgegeben. Hersteller ziehen die Modelle bereits spürbar zurück; Nachzügler werden im Q4 2026 abgeräumt.
  2. Kollision mit der EPBD-Frist 28.05.2026. Die EPBD-Umsetzungsfrist fällt in den Zeitraum, in dem wir die Geräte-Empfehlungen für den Herbst-Auftragsboom neu kalibrieren müssen. Wer hier nicht parallel R290 ins Beratungsstandardsortiment hebt, produziert doppelte Fehler — bei der Energieausweis-Einstufung und bei der Geräte-Empfehlung.
  3. Kollision mit BMV-Laden-MFH 10.11.2026. Wenn Ihre Beratungspraxis in Mehrfamilienhäusern parallel die Wallbox-Förderung (siehe Wallbox-Förderung €500 Mio. — V2G und MFH-Beratung) mitverkauft, bündeln Sie WP + Ladeinfrastruktur + EMS im selben WEG-Beschluss. Ein einziges „falsches" R32-Gerät im Paket sprengt die Genehmigungsfähigkeit der Gesamtinstallation.

Was Sie in den nächsten zwei Wochen konkret anpassen

Wir empfehlen Beratungspraxen eine vierteilige Sofort-Agenda bis Ende April:

1. iSFP-Standardtext aktualisieren (bis 30.04.). Ergänzen Sie in jeder Wärmepumpen-Empfehlung zukünftig den Satz: „Diese Wärmepumpe nutzt R290 (Propan) und bleibt nach der F-Gase-VO (EU) 2024/573 auch ab 01.01.2027 neu installierbar." Alternativ, wenn ein R32-Gerät ausnahmsweise doch noch zum Einsatz kommen soll (etwa weil Lieferfristen es zulassen und die Installation vor Jahresende 2026 gesichert ist): „Bei einer Installation nach dem 31.12.2026 ist dieses Gerät nicht mehr verkehrsfähig. Eine Umbestellung auf R290-kompatible Modelle ist dann erforderlich."

2. Geräteliste R290-kompatibler BEG-Geräte führen (bis 24.04.). Lassen Sie sich von Ihren zwei bis drei Kern-Herstellern in dieser Woche eine aktualisierte Liste R290-fähiger Modelle inklusive Preis, Lieferfrist und BAFA-/KfW-458-Listeneintrag bestätigen. Die Liste gehört ab sofort als Anlage in jedes iSFP-Abschlussdokument — nicht mehr nur als interne Referenz.

3. Team-Installationszertifikate prüfen (bis 30.04.). R290 ist ein Kältemittel der Sicherheitsgruppe A3 (brennbar). Für die Installation gelten spezifische Aufstellungs- und Aufschlussregeln nach DIN EN 378 sowie erhöhte Anforderungen an Schulung und Schutzausrüstung. Berater selbst installieren nicht, aber die Empfehlung „die WP kommt nah an die Fassade und mit Aufstellungsabstand X zu Öffnungen" gehört ab sofort in Ihre Standard-Hinweise an ausführende Fachbetriebe. Wer die Schallschutz-Anforderungen des Ecodesign-10-dB-Pfads (siehe Wärmepumpe Schallschutz 10 dB) ohnehin mitkommuniziert, ergänzt diesen Absatz jetzt um die R290-Aufstellungsregeln.

4. Bestandsangebote sichten und nachtelefonieren. Jedes offene Angebot mit einer R32-Split-WP, das eine Auftragserteilung nach September 2026 nahelegt, ist ein Nachtelefonat wert. Die Kernbotschaft: „Die EU hat die Übergangsfrist kürzer gezogen als in unserem Briefing vom 5. April dargestellt. Wir aktualisieren Ihr Angebot proaktiv auf ein R290-Gerät — Förderung und Auslegung bleiben gleich."

Warum R290 inhaltlich das bessere Produkt ist — und wie Sie das kommunizieren

R290 ist nicht nur regulatorisch alternativlos, sondern technisch in mehreren Dimensionen überlegen. Die Vorlauftemperaturen liegen bei führenden Modellen verlässlich über 70 °C — entscheidend für Bestandssanierungen ohne Heizkörpertausch. Der Wirkungsgrad (JAZ) liegt typischerweise 5–10 % über vergleichbaren R32-Modellen. Und: R290 ist ein natürliches Kältemittel mit GWP 0,02 — eine Zahl, die in der Argumentation gegenüber klimasensiblen Eigentümerinnen und Eigentümern zieht.

Die beiden wiederkehrenden Einwände aus der Beratungspraxis — „Brennbarkeit" und „Aufstellungsabstände" — entkräften Sie in der Regel mit zwei Sätzen: Das Kältemittel ist hermetisch im Außengerät gekapselt. Der erhöhte Abstand zu Öffnungen (typisch 1–3 m, modellabhängig) ist bei Neubau und Anbau ohne Mehrkosten planbar und wird von den Herstellern in der Montageanleitung klar vorgegeben. Eine weiterführende, eigentümerverständliche Darstellung finden Sie in Propan (R290) Wärmepumpe: Förderpflicht.

Beratungs-To-dos diese Woche — Zusammenfassung

  • iSFP-Standardtext R290/R32 bis 30.04. aktualisieren (zwei Varianten vorhalten).
  • R290-Geräteliste Ihrer Kern-Hersteller bis 24.04. anfordern und an iSFP-Anlage hängen.
  • Alle offenen R32-Angebote mit Installation > September 2026 identifizieren und proaktiv auf R290 umstellen.
  • Montage-Hinweise zu R290-Aufstellung in den Beratungs-Abschlussbericht aufnehmen — abgestimmt mit dem Ecodesign-Schallschutz-10-dB-Absatz.
  • Eigentümer-Kommunikation: „GWP 0,02 statt 675" als klimainhaltliches Argument in der Abschlusspräsentation hinterlegen.
  • Korrektur des internen Briefings vom 5. April: Datum 2028 → 2027 in allen Verteilungen und Team-Notizen aktualisieren.

Offene Punkte, die wir separat tracken

Drei Teilaspekte gehören zum F-Gase-Thema, sind aber nicht in dieser Beratungs-Sofortagenda enthalten — und bleiben als offene Arbeitsstränge im internen Blind-Spot-Tracker (Task fgase-r32-verbot):

  • Team-Installationszertifikate: Der Beratungs-Pflicht-Schulungsblock „R290-Sicherheitsprotokolle" läuft zwischen 15.04. und 30.04. — Teilnahme gehört in den persönlichen Weiterbildungsnachweis.
  • Kurzvideo zum R290-Vorteil: Für die Mandantenkommunikation planen wir bis 15.05. ein 2–3-minütiges Video „Warum R290 besser ist als R32" ein.
  • Topic-Note als internes Referenzdokument: Die ausführliche Topic-Note F-Gase_VO_R32_Verbot_2027.md (bis 24.04.) sammelt Quellen und Fristen für den internen Gebrauch und geht über den Umfang dieses Blogbeitrags hinaus.

Stand: 2026-04-21

Dieser Beitrag dient ausschließlich der Orientierung für Energieberatungspraxen und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Verordnungstexte der EU sowie die jeweils geltenden nationalen Umsetzungsregeln. Quellen: F-Gase-VO (EU) 2024/573, Elco-Heizungs-Hersteller-Information 2026, ZDH-Hinweise zur F-Gase-Novelle 2026; vollständige Belege im EB-brief-Archiv unter knowledge-base/blind-spot-2026-04-21.html.

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Saniernavigator-Redaktion

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