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WärmepumpeR290PropanBEGKältemittel2026· 6 Min. Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Propan-Wärmepumpen (R290): Ab 2028 Pflicht für Förderung — warum der Umstieg jetzt Sinn ergibt

Ab dem 1. Januar 2028 fördert die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) Wärmepumpen nur noch dann, wenn sie mit einem natürlichen Kältemittel betrieben werden. In der Praxis bedeutet das: Propan (R290) wird zum Standard. Wer heute eine Wärmepumpe plant, sollte diese Anforderung bereits mitdenken — nicht nur wegen der Zukunftssicherheit, sondern weil R290-Geräte schon jetzt handfeste Vorteile bei Effizienz, Förderung und Schallschutz bieten.

Was ändert sich 2028?

Die neue BEG-Anforderung

Die aktuellen BEG-Förderrichtlinien (Stand 2026) schreiben vor, dass ab dem 1. Januar 2028 geförderte Wärmepumpen ausschließlich mit natürlichen Kältemitteln betrieben werden dürfen. Natürliche Kältemittel sind:

  • Propan (R290) — das mit Abstand verbreitetste natürliche Kältemittel in Luft-Wasser-Wärmepumpen
  • Propen (R1270)
  • Butan (R600a)
  • CO₂ (R744) — vor allem in Großanlagen und Brauchwasser-Wärmepumpen
  • Ammoniak (R717) — industrielle Anwendungen

Für den Einfamilien- und Mehrfamilienhausbereich ist R290 (Propan) die relevante Option. Alle großen Hersteller haben inzwischen R290-Modelle im Programm oder angekündigt.

Was nicht mehr gefördert wird

Synthetische Kältemittel wie R410A und R32, die in den meisten Bestandsgeräten und vielen aktuellen Modellen zum Einsatz kommen, werden ab 2028 nicht mehr förderfähig sein. Diese Kältemittel haben ein hohes Treibhauspotenzial (GWP): R410A liegt bei einem GWP von 2.088, R32 bei 675 — gegenüber Propan mit einem GWP von nur 3.

Warum schon jetzt R290 wählen?

1. Effizienzbonus: 5 Prozentpunkte mehr Förderung

Wer heute eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel einbaut, erhält im BEG-Förderprogramm KfW 458 einen Effizienzbonus von 5 Prozentpunkten zusätzlich zur Basisförderung. Dieser Bonus ist sofort wirksam und wird mit allen anderen Boni kombiniert:

Förderkomponente Fördersatz
Basisförderung (Heizungstausch) 30 %
Geschwindigkeitsbonus (bis 2028: 20 %) 20 %
Einkommensbonus (< 40.000 € zvE) 30 %
Effizienzbonus (natürliches Kältemittel) 5 %
Emissionsminderungszuschlag 2.500 € pauschal
Maximale Gesamtförderung 70 % (Deckel)

In Euro: Bei förderfähigen Kosten von 30.000 Euro bedeuten 5 Prozentpunkte 1.500 Euro zusätzliche Förderung — allein durch die Wahl des Kältemittels. Details zur gesamten KfW-Heizungsförderung: KfW 458: Anleitung und alle Konditionen.

2. Schallschutz: R290-Geräte sind leiser

Seit dem 1. Januar 2026 gelten für BEG-geförderte Luft-Wasser-Wärmepumpen verschärfte Schallanforderungen: Die Geräte müssen mindestens 10 dB unter den EU-Ecodesign-Grenzwerten liegen. Viele ältere Modelle mit R410A oder R32 schaffen diese Schwelle nicht mehr — sie fallen aus der Förderung.

R290-Wärmepumpen haben hier einen konstruktiven Vorteil: Propan ermöglicht kompaktere Verdichter und niedrigere Drehzahlen, was zu geringeren Schallemissionen führt. Die meisten aktuellen R290-Modelle erfüllen die 10-dB-Anforderung mit Spielraum. Welche Grenzwerte im Detail gelten und was das für die Geräteauswahl bedeutet: Wärmepumpen-Schallschutz 2026: Die neue 10-dB-Regel.

3. Bessere Leistung bei niedrigen Temperaturen

R290 hat thermodynamisch günstige Eigenschaften für den Heizbetrieb: Der Siedepunkt liegt bei −42 °C, was eine effiziente Wärmegewinnung auch bei niedrigen Außentemperaturen ermöglicht. In der Praxis zeigen R290-Geräte bei −7 °C Außentemperatur (dem Normprüfpunkt A-7/W35) häufig höhere COP-Werte als vergleichbare R32-Modelle — das schlägt sich direkt in der Jahresarbeitszahl (JAZ) und damit in den Stromkosten nieder.

Für die normkonforme Berechnung der JAZ und den Vergleich verschiedener Wärmepumpen-Modelle im konkreten Gebäude nutzen Energieberater bauphysikalische Simulationstools wie DÄMMWERK mit dem Simulationstool zur Bedarfsdeckung — dort lassen sich verschiedene Gerätetypen und Kältemittel im gleichen Gebäudemodell durchrechnen.

4. Zukunftssicherheit: F-Gas-Verordnung der EU

Die novellierte EU-F-Gas-Verordnung (2024/573) sieht einen schrittweisen Phase-Down fluorierter Kältemittel vor. Ab 2027 werden die Produktionsquoten für R32 deutlich reduziert, ab 2030 sind bestimmte Anwendungen mit hohem GWP verboten. Das hat zwei Konsequenzen:

  • Preissteigerung für synthetische Kältemittel: R32-Nachfüllungen und Wartungen werden teurer.
  • Verfügbarkeitsrisiko über die Lebensdauer: Eine 2026 installierte R32-Wärmepumpe muss bis 2044 gewartet werden — in einem Kältemittelmarkt, der dann deutlich eingeschränkt ist.

Wer jetzt R290 wählt, umgeht dieses Risiko vollständig.

Was Eigentümer über Propan wissen müssen

Sicherheit

Propan ist ein brennbares Gas — das klingt besorgniserregend, ist in der Praxis aber beherrschbar. Die in Wärmepumpen eingesetzte Kältemittelmenge liegt typischerweise bei 300 bis 1.500 Gramm (je nach Heizleistung). Zum Vergleich: Eine handelsübliche Camping-Gaskartusche enthält 450 Gramm. Die Geräte verfügen über:

  • Hermetisch geschlossene Kältekreise — kein Nachfüllen, keine offenen Verbindungen
  • Sicherheitsventile und Leckagesensoren — automatische Abschaltung bei Propan-Austritt
  • Aufstellvorschriften — Mindestabstände zu Zündquellen, Belüftungsanforderungen

Die einschlägigen Normen (EN 378, IEC 60335-2-40) regeln die Aufstellung detailliert. In der Praxis sind die Anforderungen für außenaufgestellte Geräte gering — Propan verflüchtigt sich bei Leckage im Freien sofort und ist leichter als Luft.

Aufstellung

R290-Wärmepumpen werden überwiegend außen aufgestellt. Für die Innenaufstellung gelten strengere Anforderungen (max. Kältemittelmenge je nach Raumgröße, Belüftung, Ex-Schutz). In der Praxis ist die Außenaufstellung für Einfamilienhäuser der Standard — und hier unterscheidet sich ein R290-Gerät nicht wesentlich von einem R32-Gerät.

Wartung

R290-Geräte mit einer Kältemittelfüllung unter 3 kg (das trifft auf alle gängigen EFH-Modelle zu) unterliegen nicht der Dichtheitsprüfungspflicht nach der F-Gas-Verordnung. Das bedeutet weniger Wartungsaufwand und niedrigere laufende Kosten gegenüber größeren R410A-Anlagen.

R290 vs. R32 vs. R410A: Vergleich auf einen Blick

Eigenschaft R290 (Propan) R32 R410A
GWP (Treibhauspotenzial) 3 675 2.088
BEG-Effizienzbonus 2026 Ja (+5 %) Nein Nein
BEG-förderfähig ab 2028 Ja Nein Nein
Schall (typisch, 8 kW) 50–55 dB(A) 55–60 dB(A) 58–65 dB(A)
COP bei A-7/W35 3,0–3,5 2,8–3,2 2,5–3,0
F-Gas Phase-Down-Risiko Keines Ab 2027 steigend Hoch
Wartungskosten (15 J.) Niedrig Mittel Mittel–Hoch
Verfügbarkeit Neugeräte Wachsend Stabil Rückläufig

Die Werte sind Richtwerte für typische Luft-Wasser-Wärmepumpen im EFH-Bereich. Individuelle Geräte können abweichen — der Vergleich zeigt die Tendenz.

Was Berater beachten sollten

Geräteauswahl und Haftung

Seit den verschärften Schallanforderungen ab 2026 ist die Geräte-Due-Diligence ein Pflichtbestandteil jeder Wärmepumpen-Beratung. Wer ein Gerät empfiehlt, das die BEG-Schallgrenzwerte nicht einhält, riskiert bei Förderausfall eine Schadensersatzforderung. R290-Geräte reduzieren dieses Risiko, weil sie die Schallwerte in der Regel mit Spielraum erfüllen und ab 2028 ohnehin als einzige förderfähig sind.

Empfehlung für die Beratungspraxis

  1. Standardempfehlung R290 — bei Neuinstallationen als Default-Kältemittel empfehlen, sofern keine besonderen Aufstellungs-Einschränkungen bestehen.
  2. Schall-Compliance immer dokumentieren — Produktdatenblatt-Werte (L_WA außen nach EN 12102) ins Beratungsprotokoll aufnehmen.
  3. Kunden auf F-Gas-Risiko hinweisen — wer heute R32 wählt, spart kurzfristig ggf. bei der Anschaffung, verliert aber den 5-%-Bonus und die Förderfähigkeit ab 2028.
  4. iSFP-Hebelwirkung nutzen — der iSFP-Bonus plus Effizienzbonus plus Geschwindigkeitsbonus ergibt in Kombination die maximale Förderquote. Mehr dazu: iSFP-Bonus: So verdoppeln Sie Ihre Förderung.

Nächster Schritt

Saniernavigator hilft Ihnen, die passende Wärmepumpe für Ihr Gebäude zu finden — mit automatischer Förderberechnung inklusive Effizienzbonus und Schall-Check.

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Quellen