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GMGGesetzgebungHeizungWärmepumpe2026· 5 Min. Lesezeit
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GMG-Update April 2026: Immer noch kein Referentenentwurf — Inkrafttreten zum 1. Juli kippt

Zwei Wochen nach Ostern ist der politische Stand beim Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) unverändert: Es gibt keinen offiziellen Referentenentwurf, keinen Kabinettsbeschluss und damit auch keinen parlamentarischen Fahrplan. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hält offiziell am Inkrafttreten zum 1. Juli 2026 fest. Dieses Datum ist jedoch mit jedem Sitzungstag, der ohne Text verstreicht, schwerer zu halten. Für Eigentümer:innen, die eine Heizung tauschen wollen, und für Energieberater:innen, die Mandantenkommunikation planen, wird der Zeitplan zum harten Faktum — egal, was das Gesetz am Ende regelt.

Status quo — was im April tatsächlich bekannt ist

Der zuletzt öffentlich sichtbare Stand (Presseberichte FAZ, Tagesschau, Handelsblatt, DEN-Rundmail) lässt sich wie folgt zusammenfassen:

  • Der Referentenentwurf befindet sich in Ressortabstimmung. Beteiligt sind BMWSB (federführend), BMWK, BMF und BMJ.
  • Strittig ist weiterhin die Biotreppe — also die Frage, wie neue Gasheizungen in Gebieten ohne kommunale Wärmeplanung bis zum Umstieg auf 65 % erneuerbare Anteile wirtschaftlich betrieben werden dürfen. Hintergründe: Biotreppe im GMG.
  • Die Kabinettsbefassung ist für Ende April 2026 eingeplant — konkret der 29. oder 30. April, sofern der Entwurf bis dahin finalisiert ist. Beides ist noch offen.
  • Ein Fraktionsgespräch hat am 9. April zwischen BMWSB-Staatssekretariat und den zuständigen Berichterstatter:innen stattgefunden, ohne öffentliche Ergebnisse.

Die Kommunikation ist auffällig leise. Das DEN und zahlreiche Regionalkammern haben inzwischen Webinare zum GMG angekündigt, die ohne Gesetzestext arbeiten — Inhalt ist entsprechend die politische Erwartung, nicht das Gesetz selbst.

Der parlamentarische Zeitplan wird zum Nadelöhr

Damit ein Gesetz zum 1. Juli 2026 in Kraft treten kann, müssen mehrere Meilensteine in einem sehr engen Fenster liegen. Die folgende Tabelle zeigt, was in den nächsten Wochen passieren müsste — und was faktisch noch erreichbar ist:

Meilenstein Frühestmögliches Fenster Status Restwahrscheinlichkeit
Finaler Referentenentwurf KW 17 (21.–25.04.2026) offen mittel
Kabinettsbeschluss KW 18 (28.–30.04.2026) geplant mittel
Erste Lesung Bundestag KW 19/20 möglich hoch (wenn Kabinett hält)
Ausschussberatung KW 21–23 eng, aber machbar mittel
2./3. Lesung Bundestag KW 24 (Anfang Juni) eng niedrig-mittel
Bundesrat (1. Durchgang) 14.06. oder 28.06. harte Grenze niedrig
Unterzeichnung & Verkündung bis 30.06.2026 ambitioniert sehr niedrig

Die harte Grenze ist der Bundesrat-Sitzungstag 28. Juni 2026. Fällt der Entwurf nicht bis dahin durch, ist das 1.-Juli-Datum formal nicht mehr erreichbar. Realistischer ist dann ein Inkrafttreten am 1. September oder 1. Oktober 2026 — mit allen Anschluss-Fragen zur Anwendung der 65-%-EE-Pflicht nach §71 GEG im Übergangszeitraum.

Was das für die Heizungsentscheidung heißt

Für Eigentümer:innen ergibt sich aus dem Schwebezustand ein klares Muster:

  • Defekte Heizung. Wer jetzt dringend tauschen muss, fällt unter die heute geltende Rechtslage nach §71 GEG — inklusive der Befreiungstatbestände (Unbilligkeit, fehlende Wärmeplanung, Übergangsregelung Gasheizung mit 65-%-Pfad). Ein Wechsel auf eine Wärmepumpe bleibt die Förder- und Betriebskosten-optimale Option. Hintergrund: BWP-Prognose 410.000.
  • Planmäßiger Tausch in 12–24 Monaten. Hier lohnt es sich, den Bauantrag so zu terminieren, dass er nach dem Inkrafttreten des GMG gestellt wird — das nimmt eine ganze Diskussion um Pfadwahl und Brückentechnologien weg.
  • Neubau. Für Neubauten bleibt die 65-%-EE-Pflicht unverändert. Hier ändert sich durch das GMG faktisch nichts.

Was Berater jetzt tun sollten

Die wichtigste Dienstleistung in diesen Wochen ist nicht die Sanierungsberatung, sondern die Erwartungssteuerung. Mandant:innen, die Entscheidungen aufschieben, tun das nicht aus Faulheit, sondern aus Unsicherheit.

  1. Eigentümerinformation aktiv verschicken. Ein kurzes Memo zum Status (zwei Absätze, ein Datum) reicht, um Vertrauen zu halten.
  2. Szenario-Beratung statt Gesetzesprognose. Rechnen Sie Ihren Mandant:innen zwei Pfade vor: Heizungstausch vor und nach GMG-Inkrafttreten — die wirtschaftliche Differenz ist für die Entscheidung wichtiger als die Rechtslage.
  3. Bauphysikalische Bestandsaufnahme jetzt — die DÄMMWERK-Schulungen zu DIN V 18599 und DIN 4108 sind ein guter Einstieg, falls das Team beim Nachweisworkflow hakt.
  4. Biotreppe-Fälle dokumentieren. Wer Eigentümer:innen berät, die ohne kommunale Wärmeplanung eine Gasheizung einbauen, sollte die Übergangsbedingungen schriftlich protokollieren.
  5. Folgemandate planen. Jede GMG-Beratung jetzt ist ein Türöffner für den Umsetzungsauftrag im Herbst.

Das politische Signal

Für die Branche ist die Botschaft gemischt. Einerseits reduziert die Verzögerung die Planungssicherheit — andererseits zeigt die intensive Ressortabstimmung, dass die Koalition den Entwurf ernsthaft durchverhandelt, statt ein halbgares Papier durchzudrücken. Der beste Fall wäre ein belastbarer Entwurf Ende April, eine zügige Parlamentsphase und Inkrafttreten zum 1. September. Der wahrscheinlichste Fall ist ein Entwurf Anfang Mai, Inkrafttreten zum 1. Oktober oder 1. November. Der worst case — ein Scheitern in der Ressortabstimmung — ist aktuell nicht sichtbar, aber nicht ausgeschlossen.

Nächster Schritt

Saniernavigator hält die Regulatory-Radar-Lage für Eigentümer und Berater tagesaktuell — inklusive Handlungsempfehlungen, sobald der Referentenentwurf vorliegt.

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Quellen