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GMG-Kabinettswoche: 22. oder 29. April — der Berater-Fahrplan für die nächsten 9 Tage
Mit dem Montagmorgen der Kalenderwoche 17 beginnt das Zeitfenster, in dem das Bundeskabinett das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschließen kann — frühestens am Mittwoch, 22. April 2026, spätestens am Mittwoch, 29. April 2026. Was bislang als „Ende April" kommuniziert wurde, ist also nicht mehr ein Monatsendspiel, sondern ein klar abzählbares Fenster aus zwei Sitzungstagen. Für Energieberater ist das die operative Woche, in der Mandantengespräche, Beratungsprotokolle und Förderpfade auf einer dünner werdenden Eis-Schicht laufen — und in der die Vorbereitung auf alle drei realistischen Ausgänge wertvoller ist als jede Spekulation über das wahrscheinlichste Datum.
Dieser Beitrag bündelt, was am 20. April bekannt ist, welche drei Mandanten-Talking-Points diese Woche tragen müssen, und welche Dokumentationsschritte Beratungen jetzt einplanen sollten.
Status: Was wir wissen, was offen ist
Stand 20. April 2026:
- Kein Referentenentwurf ist bislang öffentlich. Die Ressortabstimmung zwischen BMWSB, BMWK, BMF und BMJ läuft.
- Die formale Verbändeanhörung ist nicht eröffnet. Verbände wie DEN, GIH, BDH und AGFW arbeiten ausschließlich auf Basis der Eckpunkte vom 24. Februar 2026.
- Das Eckpunktepapier sieht den Wegfall der 65-Prozent-EE-Regel und die Einführung der Biotreppe vor — Hintergrund: Biotreppe und ihre Wirtschaftlichkeit.
- Die Beratungspflicht beim Einbau fossiler Heizungen soll laut Eckpunkten entfallen — was die Gatekeeper-Rolle der Energieberatung verändert, ohne sie zu beenden.
- Inkrafttreten 1. Juli 2026 wird offiziell weiter gehalten, ist aber bei einem Kabinettsbeschluss erst am 29. April nur noch mit gestrafftem parlamentarischem Verfahren erreichbar — siehe Detailanalyse zum Inkrafttreten.
Die zwei Sitzungstage im Vergleich
Die folgende Tabelle zeigt die beiden in Frage kommenden Kabinettstermine und ihre Folgewirkung:
| Kabinettstermin | Wahrscheinlichkeit (Stand 20.04.) | Folge für 1. Juli 2026 | Folge für Verbändeanhörung |
|---|---|---|---|
| Mittwoch, 22. April | gering bis mittel | machbar mit Standardverfahren | retroaktive Kurzanhörung möglich |
| Mittwoch, 29. April | mittel bis hoch | nur mit beschleunigtem Verfahren erreichbar | komprimierte Anhörung in KW 18 |
| Vertagung in Mai | nicht ausgeschlossen | Inkrafttreten 1. Juli kippt | Anhörung Mai/Juni |
Was bei allen drei Szenarien gilt: Sobald das Kabinett beschließt, ist mit einer Veröffentlichung des Entwurfs am Folgetag zu rechnen. Die Beratungspraxis sollte für diese 24 Stunden eine schnelle Lese- und Kommunikationsroutine eingeübt haben.
Drei Mandanten-Talking-Points für KW 17
In dieser Woche tauchen erfahrungsgemäß drei Fragen-Cluster gehäuft auf. Für jeden empfiehlt sich eine kurz vorformulierte, aber ehrliche Antwort.
1. „Soll ich jetzt die Heizung tauschen oder warten?" Die rechtssicher kürzeste Antwort lautet: Wer eine intakte Heizung hat und im Wärmenetzgebiet einer Großstadt liegt, wartet sinnvoll bis zur Wärmeplan-Festlegung am 30. Juni. Wer dringenden Tauschbedarf hat (Defekt, gerissene Wärmetauscher, abgekündigte Brennstoffe), entscheidet wie bisher — und dokumentiert die Entscheidung schriftlich mit Stand 20. April. Die juristische Grauzone wird durch GModG × Wärmeplanung bestimmt, nicht durch das GModG allein.
2. „Brauche ich Sie noch, wenn die Pflichtberatung wegfällt?" Die Pflichtberatung beim fossilen Heizungstausch entfällt nur dann, wenn das GModG das Eckpunktepapier in diesem Punkt eins-zu-eins übernimmt. Selbst dann bleiben förderbezogene Beratungen (BAFA, KfW 458, iSFP) und die EPBD-getriebenen Energieausweis-Pflichten unberührt. Die Antwort an Mandanten ist: weniger Pflicht, mehr Wert — weil Komplexität (Biotreppe, dynamische Tarife, Wärmeplan-Status) steigt.
3. „Lohnt sich Gas+Biotreppe noch oder direkt Wärmepumpe?" Hier wird die Beratung zur belastbaren Wirtschaftlichkeitsrechnung. Eine 15-Jahres-TCO-Betrachtung, die die Biotreppen-Quoten (steigende Grüngasanteile bis 2040) gegen die Wärmepumpe (sinkende Strompreise, dynamische Tarife) stellt, ist die einzige Antwort, die juristisch und wirtschaftlich trägt. Für diese Berechnung ist eine saubere Bilanzierungsgrundlage Pflicht — viele Praxen arbeiten dafür mit DÄMMWERK von KERN ingenieurkonzepte, insbesondere mit dem Modul M7 zur DIN-V-18599-Bilanzierung. Die nachvollziehbare Rechenspur schützt im Zweifel vor späteren Rückfragen — gerade dann, wenn Mandanten in fünf Jahren auf die heutige Empfehlung zurückkommen.
Was Berater diese Woche dokumentieren sollten
Unabhängig vom konkreten Kabinettsdatum lohnt sich eine kleine Dokumentations-Disziplin in jedem dieser Tage:
- Beratungsprotokoll mit Rechtsstand: Pro Mandantengespräch eine Zeile mit Datum + Rechtsstand-Hinweis („Stand 21.04.2026, Eckpunktepapier 24.02.2026, Referentenentwurf nicht öffentlich").
- Empfehlungs-Szenarien: Mindestens zwei Heizungsvarianten kalkulieren (fossil + erneuerbar), inklusive 15-Jahres-TCO. Damit ist der Mandant vor späteren Korrekturen geschützt — und Sie vor Rückforderungen.
- Fördermittelstand: BAFA-/KfW-Bescheid (oder Antragstatus) zum Beratungszeitpunkt vermerken.
- Wärmeplan-Status der Gemeinde: Standard-Eingangsfrage. Wer den Status nicht kennt, telefoniert mit dem zuständigen Stadtwerk oder der Klimaschutzleitstelle.
Die vier Schritte addieren in der Praxis 10 bis 15 Minuten pro Beratung — und nehmen späteren Beratungspflichtverletzungs-Vorwürfen die Grundlage.
Was nach dem Kabinettsbeschluss zu tun ist
Sobald das Kabinett beschließt, empfiehlt sich folgender 24-Stunden-Ablauf in der Beratungspraxis:
- Entwurfstext sofort sichten — vor allem die Paragrafen zur 65-Prozent-Regel, zur Biotreppe und zur Beratungspflicht.
- Mandanten-Update vorbereiten — eine kurze Mitteilung (Mail, Newsletter, Website-Hinweis), die in zwei Sätzen sagt, was sich nicht ändert (laufende Anträge, Förderkonditionen 2026) und was sich ändert.
- Bestehende Empfehlungen prüfen — vor allem dort, wo Mandanten in den letzten 30 Tagen eine fossile Empfehlung erhalten haben. Falls der Entwurf abweicht, sind ergänzende Hinweise schriftlich zu liefern.
Diese drei Schritte lassen sich vorbereiten, ohne den Entwurf zu kennen — und ersparen in der eigentlichen Woche viel Reaktionsdruck.
Ausblick: Die nächste Beobachtungsstelle
Der breitere Kontext der Konvergenz von GModG, EPBD und Wärmeplanung ist im Roadmap-Beitrag KW 16 2026: Die 74 Tage, die das Beratungsjahr entscheiden skizziert. Wer die Mandantenkommunikation darauf abstimmen will, findet dort die übergreifende Termin-Choreografie bis Anfang Juli — der vorliegende Beitrag ist die operative Detailansicht für die laufende Woche.
Die nächste sinnvolle Beobachtungsstelle ist Mittwoch, 22. April, ab 11 Uhr (Kabinettssitzung). Falls dort kein Beschluss fällt, bleibt der 29. April das nächste Fenster.
Mandanten zu Sanierung und Förderung verbinden →
Quellen
Fachliche Prüfung
Saniernavigator-Redaktion
Editorial Board
Das Editorial Board verantwortet die fachliche Endprüfung aller Beiträge. Mitglieder werden namentlich auf der Methodik-Seite gelistet, sobald die Onboarding-Phase abgeschlossen ist.
Mehr zur Editorial-Methodik: /methodik
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