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ETS-2 auf 2028 verschoben: Warum Berater jetzt ein 2-Jahres-Fenster haben — und wie das Beratungsprodukt ‚CO₂-Kostenprojektion' aussieht
Das EU-Parlament hat im November 2025 der Verschiebung des ETS-2-Starts um ein Jahr zugestimmt: Der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr greift nun ab 2028 statt ab 2027. Für viele Eigentümer wirkt das wie eine Entlastung — in Wahrheit ist es ein zweijähriges Beratungsfenster, das Energieberatungen jetzt produktiv füllen können. Denn der Preisschock ist nicht abgesagt, nur verschoben. Der BDEW, das Gebäudeforum und Purpose Green kommen in ihren Einordnungen zum gleichen Ergebnis: Ab 2028 werden Angebot und Nachfrage den CO₂-Preis bestimmen — und Branchenprognosen sehen Szenarien zwischen 100 und 250 €/t bis 2030, potenziell bis 400 €/t ab 2040.
Dieser Beitrag übersetzt den Aufschub in ein konkretes Beratungsprodukt: die CO₂-Kostenprojektion für Eigentümer und Vermieter. Er klärt, was sich ändert und was nicht, rechnet zwei typische Mandantenprofile durch und zeigt, wie sich die Projektion in bestehende Beratungsangebote (iSFP, TCO-Vergleich Heizungstausch) integrieren lässt.
Was verschoben wurde — und was nicht
Der nationale CO₂-Preis aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) bleibt bis einschließlich 2027 im bekannten Korridor von 55–65 €/t. Erst ab dem 1. Januar 2028 geht die Preisbildung auf den europäischen Emissionshandel ETS-2 über — dann nicht mehr als staatlich festgelegter Fix- oder Korridorpreis, sondern als marktbasierter Preis aus dem Zertifikatehandel. In dieser Systemlogik liegt der eigentliche Paradigmenwechsel: Der Preis wird nicht mehr politisch gedeckelt, sondern entsteht aus dem Zusammenspiel von Zertifikatemenge und Nachfrage.
Die folgende Tabelle zeigt den Pfad, wie er sich aus heutiger Perspektive darstellt — in Szenarien, nicht als Zusicherung:
| Jahr | Mechanismus | Preis (€/t CO₂, szenarienbasiert) |
|---|---|---|
| 2024 | BEHG Festpreis | 45 |
| 2026 | BEHG Korridor | 55–65 |
| 2027 | BEHG Korridor (letztes Jahr) | 55–65 (unteres bis oberes Ende) |
| 2028 | ETS-2 Start | 65–85 (Anfangsphase, Stabilitätsreserve aktiv) |
| 2030 | ETS-2 etabliert | 100–250 (je nach Angebot/Nachfrage) |
| 2040 | ETS-2 + sinkende Zertifikatemenge | bis 400 (obere Branchenprognosen) |
Drei Dinge sind aus dieser Tabelle wichtig für die Beratung:
- Die 2026er- und 2027er-Heizkosten bleiben berechenbar. Wer Mandanten heute eine konservative CO₂-Komponente in der Betriebskostenrechnung ausweist, liegt nicht falsch.
- Der Bruch kommt 2028. Der Preis springt nicht zwingend am 1. Januar nach oben — Marktbeobachter erwarten eher eine gestreckte Preiskurve zwischen 2028 und 2030. Aber die Volatilität steigt: Was heute im BEHG-Korridor kalkulierbar ist, wird ab 2028 Marktpreis mit entsprechender Schwankungsbreite.
- Die langfristige Richtung ist unstrittig. Alle relevanten Branchenprognosen — BDEW, Gebäudeforum, Energie-Experten.org, Purpose Green — sehen den Preis bis 2040 mindestens verdreifacht. Ein Basisszenario von 250 €/t bis 2030 ist weder Alarmismus noch Extrem — es ist die Mittellinie seriöser Einordnungen.
Warum die Verschiebung — und was das für die Zwei-Jahres-Frist bedeutet
Die EU hat die Verschiebung nicht aus klimapolitischer Rücksicht beschlossen, sondern aus Sorge um Kaufkraft und politische Stabilität in mehreren Mitgliedsstaaten. Das Argument ist pragmatisch: Ein Preisschock in einem Jahr, in dem mehrere Wahlkämpfe parallel laufen und in dem die Gaspreisentwicklung nach dem Einbruch 2023 volatil bleibt, ist politisch nicht tragfähig. Das Gebäudeforum spricht in seiner Einordnung von einem „Paradigmenwechsel, nicht abgesagt" — die Richtung ist klar, das Tempo wurde justiert.
Für die Beratungspraxis bedeutet das: Das zweijährige Fenster 2026–2027 ist die letzte Phase, in der CO₂-Kosten für Eigentümer planbar und moderat bleiben. Wer in dieser Zeit saniert, vermeidet die Preisvolatilität ab 2028. Wer es nicht tut, nimmt ein Kostenrisiko mit, dessen Bandbreite zwischen „moderat" und „katastrophal" liegt.
Die Vermieter-Falle: 95 % CO₂-Last bei schlechten Gebäuden
Für Vermieter unsanierter Gebäude verschärft sich das Bild durch das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz — dessen Stufenmodell die CO₂-Kosten nach der Emissionsintensität des Gebäudes zwischen Vermieter und Mieter aufteilt. Je schlechter das Gebäude, desto höher der Vermieteranteil. Die Grundmechanik ist im Mieter-Briefing zum CO₂-Kostenaufteilungsgesetz detailliert beschrieben; hier reicht die folgende Übersicht:
| CO₂-Emissionen pro m² (kg/a) | Vermieteranteil | Mieteranteil |
|---|---|---|
| < 12 kg | 0 % | 100 % |
| 12 – < 17 kg | 10 % | 90 % |
| 17 – < 22 kg | 20 % | 80 % |
| 22 – < 27 kg | 30 % | 70 % |
| 27 – < 32 kg | 40 % | 60 % |
| 32 – < 37 kg | 50 % | 50 % |
| 37 – < 42 kg | 60 % | 40 % |
| 42 – < 47 kg | 70 % | 30 % |
| 47 – < 52 kg | 80 % | 20 % |
| ≥ 52 kg | 95 % | 5 % |
Ein unsaniertes Mehrfamilienhaus mit Gasheizung erreicht schnell 45–60 kg CO₂/m² und Jahr — der Vermieteranteil liegt in dieser Range zwischen 70 und 95 Prozent. Purpose Green hat in einer aktuellen Einordnung gezeigt, dass unsanierte Gebäude bis 2030 mit Mehrkosten von bis zu 627 Prozent rechnen müssen — und diese Kosten liegen, aufgrund des Stufenmodells, überwiegend beim Vermieter.
Damit wird die ETS-2-Verschiebung für Vermieter zur doppelten Ambivalenz: Kurzfristig Entlastung (zwei Jahre zusätzlicher Planungshorizont), mittelfristig verstärkter Handlungsdruck (weil das Stufenmodell die Marktpreis-Dynamik überproportional zu ihren Lasten verschärft). Der Mehrwert einer fundierten CO₂-Kostenprojektion ist bei diesem Mandantenprofil besonders hoch.
Beratungsprodukt ‚CO₂-Kostenprojektion' — Aufbau in vier Schritten
Die CO₂-Kostenprojektion ist ein einfach strukturierbares Beratungsprodukt, das sich in zwei bis drei Stunden pro Mandant erstellen lässt und das in bestehende BAFA-Energieberatung oder iSFP-Erstellung integrierbar ist. Der Aufbau:
Schritt 1 — Verbrauch aufnehmen. Heizenergieverbrauch der letzten drei Jahre aus Heizkostenabrechnungen oder Zählerständen. Für Gasheizung in kWh/a, für Ölheizung in Liter/a (mit Umrechnungsfaktor 9,8 kWh/Liter). Warmwasseranteil pauschal mit 12,5 kWh/m² Wohnfläche abziehen, wenn separat erfasst; sonst belassen.
Schritt 2 — CO₂-Faktor anwenden. Der Faktor übersetzt Energieverbrauch in CO₂-Emissionen:
- Erdgas: 0,201 kg CO₂/kWh
- Heizöl: 0,266 kg CO₂/kWh
- Flüssiggas (LPG): 0,231 kg CO₂/kWh
Ergebnis ist die CO₂-Jahresemission in Tonnen. Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh Erdgas sind das 4,02 t CO₂ pro Jahr.
Schritt 3 — Drei Preisszenarien durchrechnen. Die Jahresemission wird mit drei Preisszenarien multipliziert:
| Jahr | Konservativ | Mittel | Ambitioniert |
|---|---|---|---|
| 2028 | 65 €/t | 80 €/t | 110 €/t |
| 2030 | 100 €/t | 150 €/t | 250 €/t |
| 2040 | 200 €/t | 300 €/t | 400 €/t |
Das Ergebnis ist eine Tabelle mit neun Zellen pro Gebäude (drei Jahre × drei Szenarien) — kompakt, leicht verständlich, und vor allem: keine Punktprognose, sondern eine Spanne.
Schritt 4 — Gegenrechnung Sanierungsinvest. Die kumulierte CO₂-Kostenlast über 15 Jahre (Barwert mit realistischem Diskontsatz, z. B. 2,5 %) wird der Netto-Investition einer Heizungsmodernisierung oder Hüllendämmung gegenübergestellt. Die Logik ist dieselbe wie im Beitrag Biogas-Falle 2029, nur spezifisch auf die CO₂-Komponente zugespitzt.
Zwei Mandantenprofile — Musterpositionen
Um die Projektion greifbar zu machen, lohnt der Blick auf zwei typische Fälle.
Profil A: Selbstnutzender Eigentümer, Gasheizung, 20.000 kWh/a
Jahresverbrauch 20.000 kWh Erdgas ergibt 4,02 t CO₂/a. Die Rechnung über die drei Szenariojahre (mittleres Szenario):
- 2028: 4,02 t × 80 €/t = 322 €/a
- 2030: 4,02 t × 150 €/t = 603 €/a
- 2040: 4,02 t × 300 €/t = 1.206 €/a
Kumuliert über 15 Jahre (ab 2028, mittleres Szenario, ohne Diskontierung): rund 11.500 € CO₂-Kosten. Im ambitionierten Szenario: rund 19.800 €. Dieser Betrag ist zusätzlich zur normalen Brennstoffrechnung zu tragen — er ist der pure Aufpreis durch CO₂-Bepreisung.
Die Gegenrechnung: Eine Luft-Wärmepumpe mit 55 % BEG-Förderung liegt netto bei rund 14.400 € Investition (siehe Referenzrechnung in Biogas-Falle 2029). Die CO₂-Komponente allein trägt im mittleren Szenario rund 80 Prozent der Investition; im ambitionierten Szenario ist sie höher als die Netto-Investition. Das ist das zentrale Argument für die Mandantenkommunikation — nicht die normale Preisdifferenz, sondern der pure CO₂-Aufschlag trägt die Sanierung.
Profil B: Vermieter, Mehrfamilienhaus, 6 Wohneinheiten, Gasheizung, unsaniert
Ein typisches unsaniertes Mehrparteienhaus mit 450 m² Wohnfläche und Gasheizung verbraucht rund 90.000 kWh Gas pro Jahr, also rund 18,1 t CO₂. Bei einer flächenbezogenen Emission von ~40 kg CO₂/m² und Jahr liegt der Vermieteranteil laut Stufenmodell bei 60 Prozent.
Die Mehrkosten im mittleren Szenario 2030:
- Gesamt-CO₂-Kosten: 18,1 t × 150 €/t = 2.715 €/a
- Vermieteranteil (60 %): 1.629 €/a
- Mieteranteil (40 %): 1.086 €/a (auf 6 WE verteilt)
Im ambitionierten Szenario 2030 (250 €/t) steigt der Vermieteranteil auf 2.715 €/a. Über 15 Jahre kumuliert sind das je nach Szenario 24.000 bis 41.000 € Zusatzkosten, die der Vermieter trägt — zusätzlich zu den normalen Brennstoffkosten.
Eine ergänzende Dämmmaßnahme (Oberste Geschossdecke + Kellerdecke + Fenstertausch) senkt den Verbrauch typischerweise um 25–35 Prozent. Das reduziert nicht nur die Heizkosten, sondern verschiebt das Gebäude im Stufenmodell in eine günstigere Stufe — der Vermieteranteil kann von 60 auf 30 oder 40 Prozent fallen. Dieser doppelte Hebel (weniger Verbrauch × geringere Quote) ist das Kernargument für Vermieter-Beratung ab sofort.
Integration in bestehende Beratungsprodukte
Die CO₂-Kostenprojektion ist kein Ersatz für den iSFP, das Beratungsprotokoll oder die 15-Jahres-TCO — sie ist ein zusätzliches Modul, das sich leicht andocken lässt. Der primärenergetische Bilanzierungs-Anker (DIN V 18599) liefert die belastbare Grundlage für den Verbrauch, auf den die Projektion aufsetzt; viele Beratungspraxen nutzen dafür das Modul M7 von DÄMMWERK. Für Heizungstausch-Varianten, in denen der Verbrauch prognostisch gegen eine neue Erzeugertechnologie gerechnet wird, ergänzt das Modul E3 zur Heizlast nach DIN EN 12831 die Rechnungs-Kaskade.
Praktisch sieht die Reihenfolge so aus: Bilanzierung (M7) → Verbrauchsprognose je Variante → CO₂-Kostenprojektion in drei Szenarien → Barwert-Gegenüberstellung im iSFP. Zwei zusätzliche Stunden Arbeitsaufwand pro Mandant, aber ein deutlich stärkeres wirtschaftliches Argument als reine Brennstoffpreisvergleiche.
Kommunikationsbausteine für Berater
Drei kurze Bausteine für die Außenkommunikation, die aus der Projektion ein Beratungsprodukt machen:
LinkedIn-Post (für Beraterkollegen / Multiplikatoren):
ETS-2 startet 2028 statt 2027 — das heißt zwei Jahre mehr Planungszeit, aber keine Entwarnung. Prognosen liegen bei 100 bis 250 €/t CO₂ bis 2030. Wer Eigentümer und Vermieter jetzt mit einer sauberen CO₂-Kostenprojektion berät, öffnet die Sanierungsdebatte. Ab wann rechnet sich die Wärmepumpe über die CO₂-Komponente allein? Oft schon ab 2030 — ein starkes Argument in jedem iSFP.
Newsletter-Absatz (für Mandanten):
Die gute Nachricht zuerst: Der Start des europäischen CO₂-Emissionshandels für Gebäude wurde von 2027 auf 2028 verschoben. Die schlechtere: Ab 2028 bestimmen Markt und Nachfrage den Preis — und Branchenprognosen sehen Spannen zwischen 100 und 250 €/t bis 2030. Was das für Ihre Heizkosten bedeutet, rechnen wir gerne in einer individuellen CO₂-Kostenprojektion aus. Zwei Stunden Gespräch reichen für ein belastbares Bild über 15 Jahre.
Webinar-Teaser:
„Was ETS-2 ab 2028 für Ihre Heizkosten bedeutet" — 45 Minuten, drei Szenarien, ein Rechenblatt zum Mitnehmen. Für Eigentümer, Vermieter und Hausverwaltungen. Mit Rechenbeispielen für Einfamilien- und Mehrfamilienhaus.
Was man in der Projektion nicht versprechen darf
Die CO₂-Kostenprojektion ist ein Szenarioprodukt, kein Versicherungsvertrag. Drei Dinge, die in Mandantengesprächen klar zu kommunizieren sind:
- Die Preise sind Prognosen. Sie basieren auf Einschätzungen von BDEW, Gebäudeforum, Energie-Experten.org und Purpose Green. Seriöse Szenarienbänder — konservativ, mittel, ambitioniert — sind die einzige verantwortbare Darstellungsform. Punktprognosen sind nicht seriös.
- Politische Eingriffe bleiben möglich. Der ETS-2-Zeitplan wurde bereits einmal verschoben; eine erneute Verschiebung oder ein „Klimageld" als Kompensation ist nicht ausgeschlossen. Die Projektion zeigt daher den unveränderten Preispfad — Eingriffe wirken nur entlastend.
- Barwert-Rechnungen sind sensitiv. Der Diskontsatz verändert die Ergebnisse deutlich. Eine Sensitivitätsanalyse mit zwei Diskontsätzen (z. B. 2,5 % und 5,0 %) ist empfehlenswert.
Ausblick: Was das Fenster 2026–2027 leisten kann
Die zweijährige Verschiebung ist ein operatives Geschenk an die Beratungsbranche. Bei realistischer Annahme, dass je Berater zehn bis fünfzehn Mandanten pro Quartal mit einer CO₂-Kostenprojektion versorgt werden können, ist das der wichtigste neue Produktbaustein 2026/2027. Er verbindet die abstrakte Klimapolitik mit konkreten Euro-Zahlen auf der Heizkostenabrechnung — und das ist die Grundlage jeder Sanierungsempfehlung.
Für Berater, die die Produktskizze in den nächsten Wochen aufbauen wollen, empfiehlt sich die folgende Reihenfolge: Rechenblatt in der Bilanzierungssoftware aufsetzen (ein Tagesaufwand), zwei bis drei Testmandanten durchrechnen (zwei Tage), die Ergebnispräsentation standardisieren (ein Tag). Danach ist das Produkt einsatzfähig — rechtzeitig vor der nächsten Welle an Mandanten, die nach dem GModG-Kabinettsbeschluss ohnehin Klärungsbedarf haben werden.
Mandanten zu Sanierung und Förderung verbinden →
Quellen
- EU ETS-2, Verschiebung und Emissionshandel — BDEW
- ETS 2: Paradigmenwechsel in der Gebäude-Energiewende — Gebäudeforum
- ETS-2 — How the new CO₂ pricing puts pressure on owners of unrenovated buildings (Purpose Green)
- ETS-2 & CO₂-Preis: Studie warnt vor Kostenexplosion — Energie-Experten.org
- CO₂-Preis ab 2027: Was ETS 2 für Heizkosten bedeutet — Friedrich Scharr KG
- Der CO₂-Preis — BMWK Energiewechsel
Fachliche Prüfung
Saniernavigator-Redaktion
Editorial Board
Das Editorial Board verantwortet die fachliche Endprüfung aller Beiträge. Mitglieder werden namentlich auf der Methodik-Seite gelistet, sobald die Onboarding-Phase abgeschlossen ist.
Mehr zur Editorial-Methodik: /methodik
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