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Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz: Warum Ihr Vermieter jetzt einen wirtschaftlichen Anreiz zur Sanierung hat
Seit dem 1. Januar 2023 werden die CO₂-Abgaben auf fossile Brennstoffe in Wohngebäuden nicht mehr automatisch allein von Mieter:innen getragen. Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG) regelt die Verteilung über ein Zehn-Stufenmodell — und das hat es in sich.
Das Stufenmodell in Kürze
Die Verteilung richtet sich nach dem spezifischen CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche pro Jahr:
| Stufe | CO₂-Ausstoß (kg/m²/a) | Vermieter-Anteil | Mieter-Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | < 12 (top) | 0 % | 100 % |
| 2 | 12 – 17 | 10 % | 90 % |
| 3 | 17 – 22 | 20 % | 80 % |
| 4 | 22 – 27 | 30 % | 70 % |
| 5 | 27 – 32 | 40 % | 60 % |
| 6 | 32 – 37 | 50 % | 50 % |
| 7 | 37 – 42 | 60 % | 40 % |
| 8 | 42 – 47 | 70 % | 30 % |
| 9 | 47 – 52 | 80 % | 20 % |
| 10 | ≥ 52 (Worst Case) | 95 % | 5 % |
Je schlechter das Gebäude, desto mehr zahlt der Vermieter.
Warum das Ihren Vermieter motiviert
Für eine typische 70-m²-Wohnung mit Gasheizung und Stufe-9-Einstufung (schlechter Altbau) bedeutet das:
- Jährliche CO₂-Kosten: ca. 180–240 € (abhängig vom Preis)
- Vermieter-Anteil (80 %): ca. 150–190 €/Jahr
Über 20 Wohnungen im gleichen Gebäude macht das 3.000–4.000 € Zusatzkosten pro Jahr für den Vermieter — kontinuierlich, steigend mit dem CO₂-Preis. Das ist ein wiederkehrender Verlustposten, der durch energetische Sanierung dauerhaft eliminiert werden kann.
Wie Sie Ihre Einstufung herausfinden
Die Einstufung erfolgt über die Heizkostenabrechnung. Der Abrechnungsdienstleister (z. B. ista, Techem, Minol) weist pro Wohnung den spezifischen CO₂-Ausstoß und die Stufe aus.
Tipp: Falls die Angabe fehlt, haben Sie ein Recht auf Auskunft gegenüber Ihrem Vermieter. Das CO₂KostAufG schreibt die Aufteilung verpflichtend vor.
Was das für Ihre Anfrage bedeutet
Wenn Sie mit der Hausverwaltung über energetische Sanierung sprechen, ist die Stufeneinordnung ein starkes wirtschaftliches Argument:
"Unser Gebäude ist in Stufe 9 eingestuft. Der Vermieter trägt aktuell 80 % der CO₂-Kosten — das entspricht etwa 4.000 € jährlich bei 20 Wohnungen. Eine Dämmung der Fassade oder ein Heizungstausch würde das Gebäude mindestens in Stufe 5 bringen und den Vermieter-Anteil halbieren."
Das ist ein Argument, das Hausverwaltungen verstehen — und das Saniernavigator in Ihr Schreiben einbaut.
Die ungewollte Nebenwirkung
Das CO₂KostAufG ist politisch gewollt als Sanierungsanreiz. Viele Hausverwaltungen haben es aber noch nicht auf dem Radar. Eine höfliche, informierte Anfrage von Ihnen kann daher Bewegung in eine festgefahrene Situation bringen — ohne dass Sie auf Konfrontation setzen müssen.
Die zitierten Rechtsnormen dienen der Information und stellen keine Rechtsberatung dar.
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