1. Sanierungsbedarf objektivieren
Bevor die Eigentümerversammlung diskutiert, braucht es belastbare Zahlen: Verbrauch, Bauteile, Pflicht-Trigger aus dem GEG.
- 1
Bestandsaufnahme durch Energieberater
Vor-Ort-Termin mit dena-/BAFA-gelistetem Berater. Heizlast nach DIN EN 12831, U-Werte aller Bauteile, Schadstoffscreening (Asbest, KMF) bei Bauteil-Eingriff.
- 2
Pflicht-Trigger identifizieren
GEG §§ 47–48: Heizung > 30 J., Geschossdecken-Dämmung, Rohrdämmung. WEG-spezifisch: Anpassungspflicht bei Eigentümerwechsel — relevant für Beschlussbegründung.
- 3
iSFP für die WEG erstellen lassen
Förderung 50 %, max. 1.700 € (MFH ab 3 WE). Der iSFP wird zum 5 %-Bonus-Multiplikator für jede einzelne Folgemaßnahme der nächsten 15 Jahre.
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