Energieausweise A bis G: 63 Tage bis zur EPBD-Frist — und Deutschland hinkt hinterher
Die EU hat klare Vorgaben gemacht: Bis zum 29. Mai 2026 muss die überarbeitete Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht umgesetzt sein. Kernstück ist ein neues Klassensystem von A bis G für Energieausweise — ähnlich wie bei Haushaltsgeräten. Doch Deutschland wird die Frist voraussichtlich nicht halten.
Das neue Klassensystem
Die bisherigen Energieeffizienzklassen werden durch eine einheitliche EU-Skala ersetzt:
- Klasse A — ausschließlich für Nullemissionsgebäude
- Klasse G — die energetisch schlechtesten 15 Prozent des Gebäudebestands
- Klassen B bis F — die übrigen Gebäude, verteilt nach Energieverbrauch
Das macht den Energieverbrauch von Gebäuden auf einen Blick vergleichbar — über Ländergrenzen hinweg.
Warum Deutschland die Frist wahrscheinlich reißt
Die EPBD-Umsetzung soll über das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) erfolgen. Da der GMG-Gesetzentwurf aber auf nach Ostern verschoben wurde und das Inkrafttreten frühestens zum 1. Juli 2026 erwartet wird, ist eine fristgerechte Umsetzung bis Ende Mai praktisch ausgeschlossen.
Was bedeutet das konkret? Zunächst einmal: keine Panik. Bestehende Energieausweise behalten ihre Gültigkeit für zehn Jahre. Eine sofortige Neubeantragung ist nicht nötig.
Was sich für Eigentümer ändert
Sobald die neuen Regeln greifen, gibt es einige praktische Änderungen:
- Bessere Vergleichbarkeit beim Immobilienkauf — die A–G-Skala ist intuitiver als das bisherige System
- Erweiterte Vorlagepflichten — auch Bestandsmieter erhalten bei Vertragsverlängerung Einblick in den Energieausweis
- Mögliche Auswirkungen auf den Immobilienwert — eine schlechte Klasse (F oder G) wird transparenter sichtbar
Was Sie jetzt tun können
Auch wenn die Umsetzung sich verzögert — die Richtung ist klar. Wer seine Immobilie energetisch verbessert, profitiert doppelt: von der aktuellen Förderung und von einer besseren Einstufung im neuen System.
Nächster Schritt
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