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GEG §71 einfach erklärt: Was die 65-Prozent-Regel für Mieter bedeutet
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt seit dem 1. Januar 2024 vor, dass neu eingebaute Heizungen in Bestandsgebäuden schrittweise zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Vorgabe aus §71 GEG ist der gesetzliche Rahmen für die deutsche Wärmewende — und sie wirkt sich auch auf Mieter:innen aus.
Was bedeutet "neu eingebaut"?
Die 65-%-Regel greift, sobald eine Heizung ausgetauscht oder neu installiert wird. Bestehende funktionierende Heizungen dürfen weiter betrieben werden. Geht eine Gasheizung kaputt und ist nicht mehr reparabel, muss der Ersatz die 65-%-Regel erfüllen — außer in Übergangsfällen.
Praktisch heißt das: Irgendwann wird jede Heizung im Haus getauscht werden müssen. Je länger die Hausverwaltung damit wartet, desto kurzfristiger wird die Umstellung.
Warum das Mieter:innen betrifft
Für Sie als Mieter:in ergeben sich mehrere Konsequenzen:
- Planungssicherheit: Ein abgestimmter Heizungsaustausch — idealerweise mit Wärmedämmung im Hintergrund — reduziert Ihre Heizkosten und verringert das Risiko unangekündigter Ausfälle.
- CO₂-Kosten: Solange das Gebäude fossil heizt, werden CO₂-Kosten auf Sie (und den Vermieter) umgelegt. Je energetisch schlechter das Gebäude, desto mehr zahlt der Vermieter — das ist ein echter Anreiz.
- Förderung: Die Umstellung auf Wärmepumpen ist heute stark gefördert (siehe Förderlandschaft). Jede Verzögerung kostet bares Geld, auch indirekt über steigende Brennstoffpreise.
Was Sie konkret ansprechen können
In Ihrer Anfrage an die Hausverwaltung lohnt sich ein konkreter Einstieg:
- Fragen Sie nach der Heizungsplanung: Gibt es einen Zeithorizont, in dem die aktuelle Heizung ersetzt werden soll?
- Verweisen Sie auf das GEG: Eine vorausschauende Planung vermeidet Notaustausch-Kosten.
- Fragen Sie nach energetischer Gebäudebewertung: Oft ist die Heizung nur ein Teil — Dämmung und Fenster sind häufig mindestens so wichtig.
Mit dem Saniernavigator-Mieterbereich formulieren Sie diese Fragen in einem rechtssicheren Schreiben.
Wichtig: Sie können die Installation nicht erzwingen
Die 65-%-Regel greift erst beim Austausch. Sie können Ihre Vermieterseite nicht zwingen, die funktionierende Anlage vorzeitig zu ersetzen. Was Sie aber erreichen können, ist Klarheit über die Planung — und das ist für Ihre Entscheidungen (Wohnungswahl, Langzeitplanung) wertvoll.
Die zitierten Rechtsnormen dienen der Information und stellen keine Rechtsberatung dar.
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