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Stadtwerke rebellieren gegen das GMG: Was der Fernwärme-Gas-Konflikt für Ihre Heizung bedeutet
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen und die Heizungsregeln ab Juli 2026 neu ordnen. Doch bevor der Gesetzentwurf überhaupt das Kabinett passiert hat, formiert sich eine neue Konfliktlinie: Stadtwerke und Fernwärme-Versorger stellen sich öffentlich gegen die GMG-Eckpunkte. Ihr Vorwurf: Die geplante uneingeschränkte Zulassung von Gas- und Ölheizungen gefährdet ihre Milliarden-Investitionen in Wärmenetze — und damit die Wärmewende in deutschen Städten.
Dieser Beitrag erklärt, worum es geht, wer die Akteure sind und was der Konflikt ganz konkret für Eigentümer bedeutet, die in den nächsten Monaten eine Heizungsentscheidung treffen.
Was ist passiert?
Die Eckpunkte des GMG
Am 24. Februar 2026 hat die Bundesregierung ein Eckpunktepapier zum GMG vorgestellt. Der zentrale Punkt für den Heizungsmarkt: Die bisherige 65-%-Erneuerbare-Pflicht beim Heizungstausch entfällt. Gasheizungen sind ab dem geplanten Inkrafttreten am 1. Juli 2026 wieder uneingeschränkt zulässig — lediglich die sogenannte Biotreppe verlangt ab 2029 einen stufenweisen Anteil erneuerbarer Gase. Details zur Biotreppe und warum sie wirtschaftlich riskant ist, finden Sie in unserem Beitrag Biotreppe im GMG: Warum Gasheizungen trotzdem riskant bleiben.
Die Stadtwerke-Reaktion
Gegen genau dieses "Gas-Go" haben sich nun mehrere große Versorger öffentlich positioniert:
- AGFW (Arbeitsgemeinschaft für Wärme und Heizkraftwirtschaft) — der Branchenverband der Fernwärmeanbieter
- Stadtwerke Duisburg
- Leipziger Stadtwerke
- MVV Energie (Mannheim)
Ihr Kernargument: Die Stadtwerke investieren derzeit Milliarden in den Ausbau von Fernwärmenetzen — so wie es die kommunale Wärmeplanung und das Wärmeplanungsgesetz (WPG) vorsehen. Wenn das GMG gleichzeitig allen Eigentümern erlaubt, ohne Einschränkung eine neue Gasheizung einzubauen, besteht die Gefahr, dass viele potenzielle Fernwärme-Kunden wieder auf Gas "zurückspringen". Die Stadtwerke müssten dann parallel Gasnetze und Wärmenetze betreiben — wirtschaftlich nicht tragbar.
Kabinettstermin rückt näher
Laut Berichten liegt der Kabinettsbeschluss zum GMG auf dem 22. oder 29. April 2026 — also in wenigen Tagen. Ein Referentenentwurf ist allerdings Stand heute (12. April 2026) nicht veröffentlicht. Das bedeutet: Die Verbändeanhörung ist noch nicht gestartet, und die Details des Gesetzes sind weiterhin offen. Zum aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens siehe GMG: Referentenentwurf lässt auf sich warten.
Warum der Konflikt auch für Eigentümer relevant ist
1. Fernwärme-Gebiete werden gerade festgelegt
Parallel zum GMG läuft die kommunale Wärmeplanung. Für Großstädte über 100.000 Einwohner ist die Frist der 30. Juni 2026 — dann müssen die Wärmepläne stehen. Diese Pläne legen fest, welche Gebiete künftig über ein Fernwärmenetz versorgt werden und welche nicht. Wenn Ihr Gebäude in einem geplanten Wärmenetz-Gebiet liegt, hat das direkte Konsequenzen für Ihre Heizungsentscheidung:
- Anschlussmöglichkeit: Fernwärme wird in Ihrem Stadtteil ausgebaut — Sie können sich anschließen lassen.
- Gas-Netz-Zukunft: In Wärmenetz-Gebieten ist langfristig mit einem Rückbau des Gasnetzes zu rechnen, auch wenn das GMG kurzfristig keine Einschränkung vorsieht.
- Wirtschaftlichkeit: Fernwärme hat in dicht besiedelten Gebieten oft niedrigere Anschlusskosten als eine eigene Wärmepumpe, benötigt keinen Aufstellplatz für ein Außengerät und ist wartungsarm.
Mehr zur kommunalen Wärmeplanung und den Fristen: Kommunale Wärmeplanung: So weit sind die Großstädte.
2. Wer jetzt Gas einbaut, bindet sich für 20 Jahre
Eine neue Gas-Brennwerttherme hat eine Nutzungsdauer von 18 bis 20 Jahren. Wer 2026 einbaut, nutzt die Anlage bis 2044 oder 2046. In diesem Zeitraum wird der CO₂-Preis voraussichtlich auf 150 bis 200 Euro pro Tonne steigen (EU ETS 2), die Biotreppe treibt den Gaspreis durch steigende Biomethan-Anteile zusätzlich, und in vielen Städten werden die Gasnetz-Entgelte steigen, weil immer weniger Anschlüsse die Netzkosten tragen müssen — die sogenannte Netzentgelt-Spirale.
Die Stadtwerke formulieren genau dieses Risiko aus der Anbieterperspektive: Wenn genug Kunden auf Gas zurückgehen, können sie weder das Gasnetz effizient stilllegen noch das Wärmenetz wirtschaftlich betreiben. Das Ergebnis: höhere Kosten für alle.
3. Die drei Heizoptionen in der Großstadt
Für Eigentümer in Städten über 100.000 Einwohner stehen 2026 realistisch drei Optionen zur Verfügung:
| Option | Förderung | Laufende Kosten (Trend) | Abhängigkeit von Netzinfrastruktur |
|---|---|---|---|
| Wärmepumpe | Bis zu 70 % (KfW 458) | Strom — tendenziell stabil bis sinkend | Keine (eigene Anlage) |
| Fernwärme | Bis zu 40 % (BEW) | Wärmepreis — kommunal reguliert | Ja (Anschluss an Wärmenetz) |
| Gasheizung | 0 % (keine BEG-Förderung) | Gas + CO₂ + Biomethan — steigend | Ja (Anschluss an Gasnetz) |
Die Tabelle zeigt: Nur die Gasheizung ist das Heizsystem ohne jede Förderung und mit steigenden Betriebskosten. Details zur KfW-Heizungsförderung: KfW 458: Anleitung und alle Konditionen.
Was Eigentümer jetzt tun sollten
Schritt 1: Kommunale Wärmeplanung prüfen
Informieren Sie sich bei Ihrer Stadtverwaltung oder Ihrem Versorger, ob für Ihren Stadtteil ein Wärmenetz-Gebiet geplant ist. Viele Städte haben bereits Entwürfe veröffentlicht oder bieten Online-Karten an. Falls ja: Lassen Sie sich ein Fernwärme-Anschlussangebot erstellen, bevor Sie eine Heizungsentscheidung treffen.
Schritt 2: Nicht auf das GMG warten — beraten lassen
Der Kabinettsbeschluss wird in den nächsten Wochen erwartet, aber das Gesetzgebungsverfahren (Bundestag, Bundesrat) dauert danach weitere Monate. Eine Energieberatung mit iSFP ist unabhängig vom GMG sinnvoll — der individuelle Sanierungsfahrplan bleibt auch nach GMG-Inkrafttreten gültig und bringt bei BEG-Einzelmaßnahmen weiterhin den iSFP-Bonus: 5 Prozentpunkte mehr Förderung.
Schritt 3: Heizlast und Alternativen berechnen lassen
Für eine belastbare Entscheidung zwischen Wärmepumpe, Fernwärme und Gasheizung brauchen Sie eine individuelle Heizlastberechnung und einen Gesamtkostenvergleich über 15 bis 20 Jahre. Energieberater nutzen dafür bauphysikalische Simulationstools wie DÄMMWERK, die alle drei Varianten im gleichen Gebäudemodell durchrechnen — inklusive CO₂-Preis-Szenarien und Fördermittel-Abzug.
Schritt 4: Entscheidung dokumentieren
Unabhängig davon, welche Heizung Sie wählen: Dokumentieren Sie die Grundlage Ihrer Entscheidung (Beratungsbericht, Angebote, Förderbescheid). Falls sich die Rahmenbedingungen nochmals ändern, haben Sie eine belastbare Grundlage.
Was der Konflikt für die nächsten Wochen bedeutet
Die Stadtwerke-Kritik am GMG wird das Gesetzgebungsverfahren beeinflussen — ob als Nachbesserung im Kabinett oder als Änderung im parlamentarischen Verfahren, ist noch offen. Sicher ist: Die politische Lage bleibt unübersichtlich, und genau das ist der Grund, warum eine neutrale Beratung jetzt wertvoller ist als Abwarten. Der BWP hat seine Prognose für den Wärmepumpen-Absatz 2026 gerade von 410.000 auf 332.500 Geräte reduziert — nicht wegen fehlender Nachfrage, sondern wegen fehlender politischer Klarheit.
Nächster Schritt
Saniernavigator zeigt Ihnen, ob Ihr Gebäude in einem geplanten Wärmenetz-Gebiet liegt und welche Heizungsoption über 15 Jahre am wirtschaftlichsten ist — mit aktueller Fördermittel-Berechnung.
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Quellen
- t-online — Stadtwerke rebellieren gegen Reiche-Pläne
- t-online — Schafft die Koalition das GMG bis Sommer?
- DEN — Eckpunktepapier GMG: Zukunftsfähige Politik sieht anders aus
- GEB-Info — Harte Kritik am geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz
- BDEW — Schnellbewertung der GMG-Eckpunkte
- Energie-Fachberater — Update: Gesetzentwurf für GEG/GMG erst nach Ostern
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