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WärmeplanungWPGKommunenWärmepumpe2026· 5 Min. Lesezeit
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WPG-Stichtag 30. Juni 2026: Nur 21 % der Großstädte haben einen belastbaren Wärmeplan

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verlangt von allen Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohner:innen, ihren kommunalen Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 vorzulegen. Vor zwei Wochen klang die Lage noch optimistisch: 98 Prozent der betroffenen Kommunen hatten mit der Planung begonnen. Eine aktuelle Auswertung zeigt jedoch, dass nur rund 21 Prozent so weit sind, den Plan bis zum Stichtag auch tatsächlich fertigzustellen und formell beschließen zu lassen. Der Rest wird die Frist in unterschiedlichem Ausmaß reißen — mit direkten Folgen für Eigentümer, die im eigenen Gebäude eine Heizungsentscheidung treffen wollen, und für Energieberater, die gerade jetzt besonders gefragt sind.

Die Lücke zwischen „gestartet" und „beschlossen"

Dass 98 % der Großstädte den Planungsprozess angestoßen haben, ist ein starkes politisches Signal — operativ bedeutet es aber wenig. Der WPG-Prozess verlangt eine Bestandsanalyse, eine Potenzialanalyse, eine Ziel- und Szenarienbetrachtung, einen Plan für die Umsetzung und schließlich die formelle kommunalpolitische Beschlussfassung. Die drei Wochen bis zum Stichtag reichen in den meisten Fällen nicht mehr, um fehlende Phasen aufzuholen. Die aktuelle Cluster-Lage sieht wie folgt aus:

Städtecluster Anzahl Auf Kurs bis 30.06. Risikoprofil
Großstädte > 500.000 EW 14 10 (71 %) meist fertig, Finetuning
Großstädte 200.000 – 500.000 EW 27 6 (22 %) Entwurf da, Beschluss offen
Großstädte 100.000 – 200.000 EW 39 3 (8 %) Prozess steckt oft in der Potenzialanalyse
Gesamt 80 ~17 (≈21 %) drei Viertel reißen Stichtag

Die Muster sind typisch: Die großen Städte haben frühzeitig begonnen, eigene Energieagenturen aufgebaut oder Ingenieurbüros mandatiert. Die kleineren Großstädte haben die Komplexität unterschätzt und stehen jetzt mit Datenlücken, Personalengpässen und Zeitknappheit da.

Was passiert, wenn eine Stadt den Stichtag reißt

Das WPG sieht keine automatische Fristverlängerung vor. Ein Überschreiten hat zwei harte Folgen:

  1. §71 GEG greift ungefiltert. In Gebieten ohne rechtskräftigen Wärmeplan fällt die heute noch bestehende Übergangsregelung für Gasheizungen faktisch weg: Die 65-%-EE-Pflicht muss individuell nachgewiesen werden. Die kommunal begründete Planungssicherheit ist in diesen Städten nicht vorhanden — Eigentümer:innen, die eine neue Heizung einbauen, müssen die Erfüllung auf Gebäude-Ebene dokumentieren.
  2. Förderzugang wird komplizierter. Einige BEG-Zuschusssätze für den Anschluss an Fernwärme sind an den Wärmeplan gekoppelt; ohne beschlossenen Plan sind diese Pfade nicht zeichnungsfähig, selbst wenn sie technisch machbar wären.

Beide Punkte treffen vor allem Bestandsgebäude in gemischten Quartieren — also genau die Fälle, die Eigentümer:innen ohnehin für komplex halten. Der Kontext zur rechtlichen Einordnung steht in Biotreppe im GMG und GMG-Update April 2026.

Was Eigentümer jetzt tun sollten

  1. Planstatus der eigenen Kommune klären. Ein Anruf bei der Stadtverwaltung oder ein Blick in den Ratsinformationsdienst reicht in der Regel aus, um zu erfahren, wo der Prozess steht.
  2. Heizungstausch nicht auf den 1. Juli verschieben. Wenn die Kommune den Plan reißt, gelten die heutigen Regeln mit voller Härte weiter — ein Aufschub bringt keine rechtliche Klarheit.
  3. Bei Fernwärme-Option zweigleisig planen. Wer auf einen möglichen Fernwärme-Anschluss hofft, sollte die Wärmepumpen-Alternative parallel durchrechnen lassen.
  4. Heizlast-Auslegung nicht vernachlässigen. Ohne robuste Berechnung landen viele Wärmepumpen bei der Auslegung 30 % daneben — mit entsprechenden JAZ-Verlusten.

Was Berater jetzt tun sollten

Für Energieberatungsbüros ist die WPG-Lücke eine der größten kurzfristigen Nachfragewellen des Jahres. Drei Leistungsbausteine werden in Q2/Q3 2026 akut gebraucht:

  1. Gebäudebezogene 65-%-EE-Nachweise für Eigentümer:innen in Städten, die den Stichtag reißen — also die Dokumentation, dass die geplante Heizungslösung die §71-GEG-Quote erfüllt.
  2. Quartiersberatung im Auftrag der Kommunen — viele Städte suchen externe Unterstützung, um zumindest die Potenzialanalyse und den Maßnahmenkatalog rechtzeitig zu bekommen.
  3. Wirtschaftlichkeitsvergleiche zwischen Wärmepumpe, Fernwärme-Option und hybriden Lösungen — mit klaren Annahmen zu Strompreis, JAZ und Investitionszyklus.
  4. Pflichtberatungsmandate nach GMG — sobald das Gesetz in Kraft ist, ziehen diese Mandate unmittelbar nach. Siehe Pflichtberatung im GMG: Energieberater als Gatekeeper.
  5. Normgerechte Nachweise. Für den bauphysikalischen Anteil der 65-%-Dokumentation ist eine saubere Hüllflächen- und Heizwärmebedarf-Berechnung der Maßstab. DÄMMWERK Modul M7 (DIN V 18599) und das Modul zu Dämmung und Wärmeschutz decken das Spektrum produktiv ab.

Der Blick nach vorne

Der 30. Juni 2026 wird nicht der Tag sein, an dem Deutschland flächendeckend Wärmepläne beschlossen hat — sondern der Tag, an dem sich zeigt, welche Städte den Prozess mit Substanz geführt haben und welche nicht. Für Eigentümer bedeutet das: Die eigene Kommune ist ab jetzt ein Standortfaktor, der den Heizungstausch wirtschaftlich beeinflusst. Für Berater bedeutet es: Der Beratungsbedarf verschiebt sich von der reinen Technik-Beratung zur Kombination aus Recht, Technik und kommunaler Wirklichkeit.

Eigentümer sollten den Planungsstand der eigenen Stadt kennen — nicht als politische Haltung, sondern als praktische Information, die den nächsten Heizungstausch direkt beeinflusst. Berater sollten diese Information aktiv bereitstellen: Ein einseitiges Memo zum lokalen Planungsstand kostet wenig und schafft Vertrauen auf Jahre.

Nächster Schritt

Saniernavigator verknüpft Gebäude, Kommune und Förderrahmen — Eigentümer sehen, ob ihre Stadt den WPG-Stichtag hält und welche Pfade rechtssicher bleiben.

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Quellen