1. Modernisierungsankündigung lesen
Vermieter:innen müssen energetische Modernisierungen schriftlich, mindestens 3 Monate vor Beginn, mit klarem Pflichtinhalt ankündigen (§ 555c BGB).
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Pflichtinhalte prüfen
Art, voraussichtlicher Umfang, Beginn und Dauer der Maßnahme, Höhe der zu erwartenden Mieterhöhung, voraussichtliche künftige Betriebskosten. Fehlt eines, ist die Ankündigung unwirksam.
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Form prüfen
Schriftform — E-Mail reicht nur, wenn der Mietvertrag das ausdrücklich erlaubt. Sonst: Papier mit Unterschrift.
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Frist prüfen
3 Monate Vorlauf vor Beginn der Arbeiten ist die Regel (§ 555c Abs. 1 BGB). Ankündigt + nach 4 Wochen Baubeginn = Fristverletzung, Maßnahme darf abgelehnt werden.
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