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GModG-Kabinett auf 13. Mai vertagt: Mieterschutz-Annäherung, 14 Tage Beratungsfenster
Der nach der Verschiebung vom 22. April zunächst für den 29. April erwartete Kabinettsbeschluss zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist erneut nicht erfolgt. Aus dem Kanzleramt heißt es am Vorabend des 29. April, dass die Tagesordnung der Sitzung nicht den GModG-Punkt enthielt. Der nächste avisierte Termin ist nun Mittwoch, 13. Mai 2026 — laut Kreisen aus BMWSB und BMWK „vorläufige Planung", aber mit anders als zuletzt substanzieller Annäherung in der Mieterschutzfrage. Damit ändert sich der operative Stand der Beratungswoche: Statt einer Eilreaktion auf einen Kabinettsbeschluss steht nun ein 14-Tage-Beratungsfenster offen, das Praxen aktiv für Mandantenkommunikation nutzen können.
Dieser Beitrag fasst zusammen, was am 29. April bekannt ist, wo der Mieterschutz-Kompromiss steht, was sich am Entwurf in der Substanz nicht geändert hat, und welche Kommunikations- und Dokumentationsschritte bis zum 13. Mai sinnvoll sind. Er ist die Fortschreibung der Verschiebungs-Analyse vom 21. April und ergänzt das ursprüngliche Kabinettswoche-Briefing vom 20. April.
Was am 29. April bekannt ist
Stand Mittwoch, 29. April 2026, abends:
- Kein Kabinettsbeschluss in dieser Woche. Die Tagesordnung der Sitzung am Vormittag enthielt das GModG nicht.
- Avisierter neuer Termin: 13. Mai 2026 — als „vorläufige Planung" kommuniziert, nicht förmlich gesetzt.
- Kein Referentenentwurf öffentlich; die Ressortabstimmung zwischen BMWSB, BMWK, BMF und BMJ ist nach Berichten von Haufe und gmg-aktuell.de in den letzten Tagen vorangekommen, aber nicht abgeschlossen.
- Mieterschutz-Annäherung — Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) und Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) haben sich nach Koalitionskreisen auf eine Kompromissskizze verständigt: Mieterschutz wird im GModG verankert, aber abgeschwächt gegenüber der ursprünglichen Hubertz-Forderung. Details unten.
- Finanzierungsblockade lockert sich — die in den letzten Wochen von Lars Klingbeil (BMF) ausgelöste Hängepartie über Kraftwerksstrategie, EEG-Novelle und GModG-Begleitgesetz scheint nach Berichten der ZfK in den letzten Tagen aufgeweicht zu werden.
- GEG 2024 gilt vollumfänglich weiter, BAFA- und KfW-458-Förderung laufen stabil, der Geschwindigkeitsbonus von 20 % bleibt bis Ende 2028 unverändert.
Die zentrale Veränderung gegenüber der Lage vor einer Woche ist also nicht ein Beschluss, sondern eine substanzielle Annäherung in der Sache. Das ändert die Wahrscheinlichkeitsverteilung der Szenarien, ohne den 1.-Juli-Inkrafttretenstermin sicher zu retten.
Mieterschutz: Was der Kompromiss vorsieht
Bis zur Verschiebung am 22. April war der Mieterschutz die offene Wunde des GModG. Die Hubertz-Position forderte Quotenbegrenzungen, eine H2-ready-Nachweispflicht und ein formalisiertes Mieter-Anhörungsrecht. Reiche lehnte vermieterbezogene Einschränkungen ab und verwies auf das Mietrecht. Die Eckdaten der jetzt diskutierten Kompromisslinie nach Koalitionskreisen:
| Punkt | Hubertz-Forderung 22.04. | Kompromisslinie 29.04. |
|---|---|---|
| Quotenbegrenzung in MFH | Verbot fossiler Heizungen ab Mieteranteil X ohne Wärmeplan | Wegfall — nur Dokumentationspflicht |
| H2-ready / Grüngas-Nachweis | Eigenständige Nachweispflicht analog Biotreppe | Aufgegangen in der bestehenden Biotreppen-Regelung |
| Mieter-Anhörungsrecht | Formalisiertes Verfahren mit kommunaler Energieagentur | Bleibt — als Informationspflicht des Vermieters mit Frist |
| Inkrafttreten Mieterschutz-Teil | Sofort | Verzögert bis zur kommunalen Wärmeplanung am Ort |
Die wirkungsstärkste Veränderung ist, dass die ursprüngliche Quotenbegrenzung wegfällt — das war der Punkt, an dem die Union nicht zustimmen wollte. Erhalten bleibt eine Informationspflicht des Vermieters: Vor dem Einbau einer neuen fossilen Heizung in einem vermieteten Gebäude muss der Vermieter die Mieterschaft schriftlich über die geplante Maßnahme, die zu erwartende CO₂-Preisentwicklung und die alternativen Heizsysteme informieren. Eine Verweigerungsrecht der Mieterschaft entsteht daraus nicht — wohl aber eine Dokumentationspflicht, die bei späteren CO₂-Preis-Streitigkeiten zur Beweislage werden kann.
Dieser Kompromiss ist nicht öffentlich bestätigt. Er ist die Lesart der Koalitionskreise und kann sich bis zum 13. Mai noch verschieben. Für Berater ist die Botschaft trotzdem nutzbar: Vermieterberatungen, die sich auf eine harte Quotenbegrenzung vorbereitet haben, können diese Sorge im Mandantengespräch entwarnen — bei gleichzeitigem Hinweis auf die wahrscheinliche Informationspflicht.
Was sich am Entwurf in der Substanz nicht geändert hat
In der Aufgeregtheit der Mieterschutz-Debatte droht der Blick auf das größere Bild zu verloren gehen. Die Kernpunkte des GModG aus dem Eckpunktepapier vom 24. Februar sind weiterhin Konsens in der Koalition — daran hat die Verschiebung nichts geändert:
- Wegfall der pauschalen 65-%-Erneuerbaren-Pflicht für neue Heizungen. Stattdessen Technologieneutralität mit Koppelung an die kommunale Wärmeplanung am Ort.
- Beibehaltung der BEG-Förderung als Anreizinstrument — bis zu 70 % Zuschuss für erneuerbare Heizsysteme. Die Förderlogik bleibt unverändert, der Klimabonus von 20 % gilt bis Ende 2028.
- Wegfall der Beratungspflicht vor Einbau fossiler Heizungen. Die Pflichtberatung als „Schikane"-Kategorie wird gestrichen — die Gatekeeper-Analyse vom Vormonat bleibt damit operativ relevant.
- Biotreppe als Übergangsoption für neue Gas- und Ölheizungen — schrittweise steigender Bio-Anteil mit Stichjahren 2030, 2035, 2040.
- Inkrafttreten geplant zum 1. Juli 2026 — bei einem Kabinettsbeschluss am 13. Mai mit beschleunigtem parlamentarischem Verfahren weiterhin technisch denkbar, aber knapp.
Was sich verschoben hat, ist also nicht der Charakter der Reform, sondern der Mieterschutz-Anbau und die Reife des Texts. Wer Mandanten in der Substanz vorbereiten will, kann die fünf Kernpunkte heute schon durchgehen — sie sind seit Mitte Februar stabil.
Drei realistische Szenarien bis zum 13. Mai
Mit dem nun avisierten 13.-Mai-Termin verteilen sich die Restwahrscheinlichkeiten neu. Die folgende Tabelle ersetzt die Szenario-Tabelle vom 21. April und reflektiert den Stand vom 29. April:
| Szenario | Auslöser | Kabinett | Inkrafttreten 1. Juli | Wahrscheinlichkeit 29.04. |
|---|---|---|---|---|
| A — Kabinett am 13. Mai mit Kompromiss | Ressortabstimmung schließt bis 8. Mai ab, Verbändeanhörung in Kurzfrist | 13. Mai | Mit beschleunigtem Verfahren noch erreichbar | mittel bis hoch |
| B — Verschiebung Ende Mai | Ressort- oder Verbändeabstimmung verzögert, neue Streitpunkte auftauchen | 20. oder 27. Mai | 1.-Juli-Ziel kippt, Inkrafttreten Herbst 2026 | mittel |
| C — Sommerpause-Szenario | Koalition findet auch im Mai keinen Text, EPBD-Frist verstrichen ohne Reaktion | unklar, frühestens nach Sommerpause | 1.-Juli-Ziel ausgeschlossen, Inkrafttreten Q4 2026 oder Q1 2027 | niedrig bis mittel |
Die Wahrscheinlichkeitsverteilung verschiebt sich gegenüber dem 21. April: Szenario A wird wahrscheinlicher, weil mit der Mieterschutz-Annäherung der wesentliche Sperrpunkt der Verzögerung im Prinzip aufgelöst ist. Szenario C verliert relative Wahrscheinlichkeit, bleibt aber als Risiko bestehen, solange kein Referentenentwurf öffentlich ist. Wer die Konvergenz der drei Großthemen (GModG, EPBD, Wärmeplanung) als Gesamtbild liest, findet die Ausgangslage im Beitrag KW 16 2026: Die 74 Tage, die das Beratungsjahr entscheiden.
Beratungs-Fahrplan für KW 18 bis 20
Die nächsten 14 Tage sind operativ wertvoll, weil sie weder Stillstand noch Reaktionsdruck bedeuten. Drei Beratungswochen lassen sich gezielt nutzen.
KW 18 (28. April – 4. Mai): Vorbereitung
- Mandantenliste segmentieren nach Selbstnutzer, Vermieter, Mieter — die drei Gruppen brauchen unterschiedliche Botschaften (siehe nächstes Kapitel).
- Bestehende Heizungsempfehlungen sichten und mit dem Stand vom 24. Februar abgleichen. Empfehlungen, die explizit auf eine Mieterschutz-Quotenbegrenzung Bezug nehmen, in der Aussage entschärfen.
- Berliner ENERGIETAGE 4.-6. Mai als Frühindikator nutzen — das BMWE ist mit eigenen Sessions vertreten. Wer dort sein kann, sammelt Originaltöne aus erster Hand. Mehr dazu im Energietage-Briefing für Berater.
KW 19 (5. – 11. Mai): Mandanten-Update
- Newsletter-Baustein mit dem Stand zum Kabinettstermin am 13. Mai versenden — kurz, datenbasiert, ohne Spekulation.
- Vermieterberatungen aktiv ansprechen, deren Heizungsplanung im zweiten Halbjahr ansteht. Die Mieterschutz-Entwarnung beim Quotenpunkt ist ein konkreter Gesprächsanlass, ohne den Beschluss vorwegzunehmen.
- iSFP-Pipeline auffüllen — der Sanierungsfahrplan ist in jedem GModG-Szenario die operative Beratungsbasis. Ein im Mai begonnener iSFP nutzt unter der bestehenden BEG-Förderlogik volle Boni.
KW 20 (12. – 18. Mai): 24-Stunden-Routine
- Montag, 12. Mai: Letzter Stand zur Tagesordnung, Pre-Briefing mit Mandantenkommunikation in Standby.
- Mittwoch, 13. Mai: Bei Beschluss innerhalb von 24 Stunden Lesepass durch den Beschlusstext, Identifikation der Abweichungen vom Eckpunktepapier, Update an Vermieterportfolios.
- Donnerstag, 14. Mai: Mandanten-Update mit konkreten Folgen für laufende Planungen, Verbändeanhörung-Termin im Auge behalten.
- Bei erneuter Vertagung: Szenario B aktivieren, 1.-Juli-Ziel nicht mehr in Mandantenkommunikation versprechen.
Drei Mandantengruppen, drei Botschaften
Wie in der Vorwoche bleibt die Differenzierung nach Mandantengruppen die wichtigste Übersetzungshilfe.
Selbstnutzende Eigentümer. Operativ ändert sich nichts. GEG 2024 gilt, BAFA- und KfW-458-Förderung laufen stabil, der Geschwindigkeitsbonus von 20 % bis Ende 2028 ist unangetastet. Wer einen Wärmepumpen-Antrag plant, beantragt wie bisher. Wer im Wärmenetzgebiet einer Großstadt liegt, wartet sinnvoll auf die Wärmeplan-Festlegung am 30. Juni. Die Grauzone zwischen GModG und Wärmeplanung bleibt offen, aber die Förderkulisse wackelt nicht.
Vermieter und Wohnungsunternehmen. Hier liegt die Hauptbotschaft der Woche: Die im April befürchtete harte Quotenbegrenzung kommt voraussichtlich nicht. Was kommt, ist eine Informationspflicht vor Einbau fossiler Heizungen — und die Koppelung an die kommunale Wärmeplanung. Geplante Gas-Tauschvorhaben können wieder konkreter geplant werden, sollten aber mit zwei Unsicherheiten dokumentiert bleiben: erstens, ob der Beschluss am 13. Mai erfolgt; zweitens, in welcher Schärfe die Informationspflicht ausgestaltet wird.
Mieter. Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz und die CO₂-Preis-Weitergabe bleiben unverändert. Neu ab GModG-Inkrafttreten: ein wahrscheinliches Recht auf strukturierte Information vor einem fossilen Heizungstausch im Mietobjekt. Dieser Punkt lohnt eine eigene Mieter-Briefingvorlage — die Mandantenfrage wird ab Beschlusswoche kommen.
Dokumentation und EPBD-Frist
In 30 Tagen — am 29. Mai 2026 — endet die EU-Frist zur Umsetzung der überarbeiteten EPBD. Deutschland wird diese Frist definitiv nicht einhalten, da die EPBD-Umsetzung im GModG-Paket mitgeplant ist. Der Detailfahrplan zur EPBD steht im 37-Tage-Beitrag vom 21. April — die zentrale Botschaft in der Mandantenkommunikation bleibt: Energieausweise werden nicht ab dem 29. Mai im neuen A-G-Format ausgegeben, die Umstellung beginnt erst mit dem GModG-Inkrafttreten.
Für die Beratungspraxis empfiehlt sich, jeder Empfehlung dieser zwei Wochen einen kurzen Rechtsstand-Vermerk anzuhängen:
„Die vorliegende Empfehlung basiert auf dem Rechtsstand am 29. April 2026: GEG 2024 in der Fassung vom 1. Januar 2024, Eckpunktepapier zum GModG vom 24. Februar 2026, kein Referentenentwurf veröffentlicht. Der nächste Kabinettstermin ist für den 13. Mai vorgesehen. Die Empfehlung berücksichtigt die zu erwartende Mieterschutz-Informationspflicht im Szenario-Vergleich."
Die Wirtschaftlichkeitsrechnung selbst — Variante mit fossiler Heizung plus Biotreppe vs. Variante mit Wärmepumpe über 15 oder 20 Jahre — verlangt eine auditierbare Bilanzierungsgrundlage, die einer späteren Rechtsänderung standhält. In vielen Beratungspraxen läuft diese Rechnung über DÄMMWERK von KERN ingenieurkonzepte, insbesondere über das Modul M7 zur DIN-V-18599-Bilanzierung. So bleibt die Berechnungsspur auch dann nachvollziehbar, wenn das GModG in einem leicht anderen Rechtskontext wirkt als heute angenommen — und der bestehende GEG-Rahmen weiter Berechnungsgrundlage ist, bis das neue Gesetz tatsächlich in Kraft tritt.
Was die kommenden 14 Tage entscheiden
Die wesentliche Beobachtungsgröße ist nicht die Tagesordnung des 13. Mai, sondern die Veröffentlichung eines Referentenentwurfs. Solange dieser fehlt, ist jede Termin-Aussage Planung, kein Vollzug. Die Beobachtungsroutine für die kommenden zwei Wochen:
- Donnerstag, 7. Mai: Pressemeldungen zum Stand der Ressortabstimmung; im günstigen Fall Veröffentlichung eines Referentenentwurfs zur Verbändeanhörung in Kurzfrist.
- Dienstag, 12. Mai: Tagesordnung der Kabinettssitzung am 13. Mai bestätigt? Erstmaliger Test der Substanz.
- Mittwoch, 13. Mai: Bei Beschluss — 24-Stunden-Lese- und Kommunikationsroutine. Bei erneuter Vertagung — Aktivierung Szenario B.
Am Tag nach einem etwaigen Kabinettsbeschluss oder einer weiteren Verschiebung fassen wir den dann gültigen Stand erneut zusammen — mit konkreten Vorlagen für Mandantenupdates und Handlungsempfehlungen für die drei Mandantengruppen.
Mandanten zu Sanierung und Förderung verbinden →
Quellen
Fachliche Prüfung
Saniernavigator-Redaktion
Editorial Board
Das Editorial Board verantwortet die fachliche Endprüfung aller Beiträge. Mitglieder werden namentlich auf der Methodik-Seite gelistet, sobald die Onboarding-Phase abgeschlossen ist.
Mehr zur Editorial-Methodik: /methodik
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